Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur / zur Lebensmittelkontrolleurin
Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen werden in Bayern bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten beschäftigt.
Tätigkeitsbereich
Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in Bayern (Landratsämter und kreisfreie Städte) überwachen, dass die Vorschriften über den Verkehr mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) eingehalten werden. Erzeugnisse sind Lebensmittel, Lebensmittel-Zusatzstoffe, Mittel zum Tätowieren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Die staatlichen Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen führen dazu regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen durch (§ 38 Absatz 2a LFGB).
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur oder zur Lebensmittelkontrolleurin kann zugelassen werden, wer die Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung bestanden hat.
Ausbildung
Die staatlichen Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der zweijährigen Ausbildung werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Überwachungsdienst einer Kreisverwaltungsbehörde oder an der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin können sie ein einmonatiges Praktikum in einem größeren Betrieb der Lebensmittelwirtschaft. ableisten. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim LGL und der Bayerischen Verwaltungsschule absolvieren sie einen sechsmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.
Übernahme in das Beamtenverhältnis
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Bewerbung
Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:
- Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 / 2176-3672 - Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon: 0871 / 808-1182 - Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon: 0941 / 5680-1122 - Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 / 604-1223 - Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon: 0981 / 53-1528 - Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931 / 380-1232 - Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 / 327-2608
Falls Sie an einer Einstellung bei einer kreisfreien Stadt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.