Ausbildung zum Hygienekontrolleur / zur Hygienekontrolleurin
In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit ihnen Aufgaben des ÖGD übertragen sind, eingesetzt.
Tätigkeitsbereich
Sie sind überwiegend in folgenden Bereichen tätig:
- Infektionsschutz
- Infektionshygiene in Krankenhäusern und weiteren öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen
- Trinkwasserhygiene, Badebeckenwasserhygiene, Badegewässerhygiene
- Umwelthygiene
- Überwachung der entsprechenden Einrichtungen, Ermittlungen, Beratung von Betreibern und Betroffenen, gegebenenfalls Veranlassung von Abhilfe- und Schutzmaßnahmen
- Dokumentation und Gesundheitsberichterstattung
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Ausbildung zum Hygienekontrolleur oder zur Hygienekontrolleurin kann zugelassen werden, wer den mittleren Schulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweist.
Ausbildung
Die staatlichen Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der zweijährigen Ausbildung werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Aufgabenbereich einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin leisten sie Praktika in einem Krankenhaus sowie einem Badebeckenbetrieb und einer Trinkwasserversorgungsanlage ab. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim LGL absolvieren sie einen sechsmonatigen Lehrgang.
Übernahme in das Beamtenverhältnis
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 6) vorgesehen. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Bewerbung
Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:
- Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 / 2176-3712 - Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon: 0871 / 808-1182 - Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon: 0941 / 5680-1122 - Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 / 604-1733 - Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon: 0981 / 53-1629 - Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931 / 380-1274 - Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 / 327-2557
Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig:
- Landeshauptstadt München
Marienplatz 8
80331 München - Stadt Augsburg
Maximilianstr. 4
86145 Augsburg - Stadt Nürnberg
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg - Stadt Ingolstadt
Postfach 21 09 64
85024 Ingolstadt - Stadt Memmingen
Postfach 18 5
87668 Memmingen