Ausbildung zum Hygienekontrolleur / zur Hygienekontrolleurin

In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit ihnen Aufgaben des ÖGD übertragen sind, eingesetzt.

Tätigkeitsbereich

Sie sind überwiegend in folgenden Bereichen tätig:

  • Infektionsschutz
  • Infektionshygiene in Krankenhäusern und weiteren öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen
  • Trinkwasserhygiene, Badebeckenwasserhygiene, Badegewässerhygiene
  • Umwelthygiene
  • Überwachung der entsprechenden Einrichtungen, Ermittlungen, Beratung von Betreibern und Betroffenen, gegebenenfalls Veranlassung von Abhilfe- und Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation und Gesundheitsberichterstattung

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ausbildung zum Hygienekontrolleur oder zur Hygienekontrolleurin kann zugelassen werden, wer den mittleren Schulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweist.

Ausbildung

Die staatlichen Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der zweijährigen Ausbildung werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Aufgabenbereich einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin leisten sie Praktika in einem Krankenhaus sowie einem Badebeckenbetrieb und einer Trinkwasserversorgungsanlage ab. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim LGL absolvieren sie einen sechsmonatigen Lehrgang.

Übernahme in das Beamtenverhältnis

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 6) vorgesehen. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Bewerbung

Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:

Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig: