Korruptionsprävention
Bürger müssen auf die Integrität und Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung vertrauen können. Wenn Private mit Amtsträgern böswillig zusammenwirken, um rechtswidrige Vorteile zu erlangen, erschüttert das das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der öffentlichen Verwaltung. Korruption führt zu hohen volkswirtschaftlichen Schäden und schadet zudem dem Ansehen des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbares Verhalten.
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie
Der öffentliche Dienst in Bayern steht in dem guten Ruf, seine Aufgaben unparteiisch, gerecht und ausschließlich zum Wohl der Allgemeinheit zu erfüllen. Dies muss auch in Zukunft so bleiben.
Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb ein Konzept zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Die bisherige Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung vom 13. April 2004 wurde mit Beschluss der Staatsregierung vom 13. April 2021 neu gefasst und ist in neuer Fassung zum 1. Mai 2021 in Kraft getreten (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR). Sie gilt für alle Behörden und Gerichte des Freistaats Bayern. Den Kommunen und Landratsämtern wird empfohlen, die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie entsprechend anzuwenden, soweit dort keine eigenen Regelungen bestehen.
Sponsoringrichtlinie
Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen haben im öffentlichen Bereich an Bedeutung gewonnen. Staatliche Aufgaben sind zwar grundsätzlich durch den öffentlichen Haushalt zu finanzieren. Bei knappen staatlichen Finanzmitteln leisten private Zuwendungen in Form von Sponsoring, Werbung, Spenden oder mäzenatischen Schenkungen aber einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der qualitativen und quantitativen Aufgabenwahrnehmung. Dabei dürfen sich jedoch staatliche Stellen bei finanzieller Unterstützung oder Leistungen von Privaten weder bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen lassen noch deren Interessen besonders berücksichtigen.
Die Bayerische Staatsregierung hat daher in der Sponsoringrichtlinie für alle staatlichen Behörden, Gerichte und sonstigen Einrichtungen Vorschriften geschaffen, die für alle wesentlichen Formen der geldwerten Unterstützung einen einheitlichen Rahmen zur Zulässigkeit der Leistungen, zum Verfahren (z.B. Dokumentation) und zur Offenlegung der durchgeführten Maßnahmen (Sponsoringbericht) vorgeben. Den aktuellen Sponsoringbericht finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads".