Rückkehrberatung
Rückkehrberatung, Rückkehr- und Reintegrationshilfen sind ein wichtiges Element der Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Durch die staatliche Förderung von Rückkehr und Reintegration soll der oder die Einzelne motiviert werden, diesen Entschluss freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Unterstützende Leistungen erleichtern es, im Heimatland dauerhaft wieder Fuß zu fassen. Rückkehrberatung steht allen Zuwanderinnen und Zuwanderern aus dem Ausland nach Bayern offen. Dies sind insbesondere folgende Personengruppen:
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Asylberechtigte und Flüchtlinge mit Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz,
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Kontingentflüchtlinge,
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(Spät-)Aussiedler und (Spät-)Aussiedlerinnen.
Die Beratung erfolgt neutral, umfassend und ergebnisoffen unter Berücksichtigung des jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Status. Der Ausländer beziehungsweise die Ausländerin soll in die Lage versetzt werden, aufgrund fundierter Informationen eine eigenständige Entscheidung zu treffen.
Rückkehr- und Reintegrationshilfen
Bayerische Rückkehrhilfen können grundsätzlich nur für Leistungsberechtigte nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Die Finanzierung der Leistungen für die Zielgruppe erfolgt über das REAG & GARP-Programm sowie durch Landesmittel des Bayerischen Rückkehrprogramms und umfasst neben den Beförderungskosten, Reisebeihilfen und Starthilfen u. a. auch Existenzgründungen und medizinische Unterstützung.
Zudem werden Reintegrationsprojekte von Flüchtlingshilfsorganisationen gefördert. Innerhalb dieser Reintegrationsprojekte werden für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aktuelle und individuelle Informationen aus den Heimatländern beschafft, Rückkehrerinnen und Rückkehrer vor Ort in der Heimat (nach-) betreut, sowie Rückkehrerinnen und Rückkehrer an Kontaktpersonen vermittelt.
Rückkehr- und Reintegrationsmittel können nur erfolgreich eingesetzt werden, wenn diese Personen in Deutschland und im Herkunftsland Hilfen nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten erhalten (Fortbildung, finanzielle und/oder materielle Hilfen, Vermittlung von Kontakten). Diese Hilfen können nur Stellen anbieten, die auf Rückkehrberatung spezialisiert sind.
Die bayerischen Rückkehrberatungsstellen
Auf Anregung der bayerischen Staatsregierung findet durch die Einrichtung der Zentralen Rückkehrberatungsstellen (ZRB) der Wohlfahrtsverbände bereits seit dem Jahr 2003 eine professionelle Rückkehrberatung statt. Mit der Schaffung von Zentralen Ausländerbehörden im Jahr 2015 in allen Regierungsbezirken wurde flankierend dazu auch eine staatliche Rückkehrberatung eingeführt. Bayern verfügt damit über eine flächendeckende Rückkehrberatung.
Die nichtstaatlichen Zentralen Rückkehrberatungsstellen in Bayern werden aus Mitteln des beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesiedelten Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), dem Eigenanteil der Projektträger und den Mitteln der Bayerischen Staatsregierung finanziert. Projektträger sind u. a. die Arbeiterwohlfahrt (AWO), das Bayerische Rote Kreuz (BRK), der Caritasverband und das Diakonische Werk.