Ausbildung der Feuerwehren in Bayern
Die Gemeinden haben im Grundsatz zunächst in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die Einsatz- und Führungskräfte ihrer Feuerwehren die erforderliche Aus- und Fortbildung erhalten.
Hierfür müssen die Gemeinden Ausbildungsveranstaltungen abhalten. Insoweit bestimmt Artikel 8 Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) den Kommandanten auch zum Leiter der örtlichen Feuerwehrausbildung. Zudem hat nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 BayFwG auch der Kreisbrandrat für die Ausbildungsveranstaltungen auf örtlicher Ebene Sorge zu tragen.
In Ergänzung zu der Standortausbildung, die auf örtlicher Ebene stattfindendet, haben die Landesfeuerwehrschulen nach § 18 Absatz 2 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) insbesondere die Aufgabe, Feuerwehrdienstleistende der Freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade im Brandschutz und im technischen Hilfsdienst auszubilden, soweit eine Ausbildung am Standort nicht möglich ist oder nicht ausreicht.
Anforderungen im Feuerwehrdienst
Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz wird der Feuerwehrdienst in der Regel ehrenamtlich geleistet. Angehörige einer Feuerwehr haben an Einsätzen, Ausbildungen, Übungen/Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Sie müssen die Weisungen ihrer Vorgesetzten befolgen.
Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr leisten. Die Ausbildung und die Teilnahme an Übungen können bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr begonnen werden. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
Für den Feuerwehrdienst ist geeignet, wer körperlich und geistig feuerwehrtauglich ist und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.
Leistungsprüfungen zum Ausbildungsstand
Leistungsprüfungen dienen der Kontrolle des Ausbildungsstandes der Feuerwehrleute in den Grundlagen des Feuerwehreinsatzes. Sie werden von den Kreis- und Stadtbrandräten beziehungsweise den Leitern der Berufsfeuerwehren veranstaltet.
Nähere Einzelheiten regeln die Richtlinien zur Durchführung der Jugendleistungsprüfung, der Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“ und der Leistungsprüfung „Technische Hilfeleistung“.
Feuerwehrschulen in Bayern
Der Freistaat Bayern unterhält Landesfeuerwehrschulen in Geretsried, Lappersdorf bei Regensburg und in Würzburg.
In den Landesfeuerwehrschulen werden insbesondere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade im Brandschutz und im technischen Hilfsdienst aus- und fortgebildet, soweit eine Ausbildung am Standort nicht möglich ist oder nicht ausreicht.
Die Website für Lehr- und Lernmittel der Staatlichen Feuerwehrschulen bietet für alle Behörden, Kommunen und vor allem für die Feuerwehrdienstleistenden Inhalte und Wissen rund um das Thema Feuerwehr in strukturierter, visualisierter und zertifizierter Form.
Ziel ist es, Feuerwehrfachwissen immer und überall zur Verfügung zu stellen. Durch das Selbststudium kann kostbare Ausbildungszeit für die praktische Ausbildung an den Standorten gewonnen werden.
Die Inhalte der Lernbar unterstützen dabei die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtseinheiten und begleiten die Ausbildung selbst durch das Vorhalten von Material für die Standortausbildung.