Organisation - Frequenzbereiche
Funkwellen breiten sich nach physikalischen Prinzipien aus. Länder- und Verwaltungsgrenzen spielen für die Ausbreitung der Funkwellen keine Rolle. Der positive Vorteil einer grenzenlosen Kommunikation führt im Umkehrschluss auch zu „grenzenlosen“ Störungen. Es ist deshalb notwendig, die Frequenzverteilung und -nutzung detailliert zu organisieren.
Die weltweite Frequenznutzung wird durch die International Telecommunications Union (ITU) in den „Radio Regulations“ geregelt. Diese weltweit gültigen „Radio Regulations“ werden in Deutschland durch den Frequenzplan (bisher Frequenznutzungsplan) der Bundesnetzagentur konkretisiert. Dieser Frequenzplan legt fest, welche Frequenzbereiche für welche Zwecke genutzt werden dürfen. Beispielsweise ist hierdurch sichergestellt, dass die Frequenzen eines drahtlosen Mikrofons im Theater nicht mit der Sprechfunkfrequenz für die Atemschutzüberwachung der Feuerwehr in Konflikt kommen.
Für die Frequenzbereiche der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wiederum regelt die „BOS-Funkrichtlinie“ die Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene.
Durch dieses ausgeklügelte System der Zuständigkeiten und Regelungen ist sichergestellt, dass so viel wie möglich Frequenzen zur Nutzung im BOS-Funk zur Verfügung stehen und die zugeteilten Frequenzen vom einzelnen Nutzer möglichst ohne Störungen genutzt werden können.