Katastrophenschutz
Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder, die in Bayern von den Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen wird.
Katastrophenschutzsystem
Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter und kreisfreie Städte, die Regierungen sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Im Katastrophenschutz-Hilfeleistungssystem Bayern arbeiten Feuerwehren, freiwillige Hilfsorganisationen, Technisches Hilfswerk, Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei eng mit den Katastrophenschutzbehörden zusammen. Kern dieser Aufgabe ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
In Bayern gibt es grundsätzlich keine speziellen organisierten Katastrophenschutzeinheiten oder Katastrophenschutzeinsatzkräfte in einer festen Struktur. Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht können die Katastrophenschutzbehörden jedoch flexibel auf das Potenzial der folgenden Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben:
- Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern
- Gemeinden, Landkreise und Bezirke
- Sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Feuerwehren
- Freiwillige Hilfsorganisationen
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Daneben wirkt auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Katastrophenschutz mit. Zur Katastrophenhilfe kann auch die Bundespolizei angefordert werden. Auch die Bundeswehr ist ein wichtiger Baustein im bayerischen Hilfeleistungssystem: Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist fest im Katastrophenschutz verankert. Auch Privatpersonen können in bestimmten Fällen zur Katastrophenabwehr herangezogenen werden.
Organisation und Ausstattung
Bayern verfügt über mehr als 450.000 Einsatzkräfte, über effektive Führungsstrukturen auf allen Ebenen, über eine flächendeckende Alarmierungsplanung, über Katastrophenschutz-Sonderpläne für besondere Schadenslagen und Objekte und über Aus- und Fortbildungskonzepte sowohl für die Einsatzorganisationen als auch für die Katastrophenschutzbehörden. Dieses enorme Potenzial bietet die Gewähr für einen effektiven und erfolgreichen Katastrophenschutz. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu Aufgaben und Organisation.
Um den erreichten Stand zu halten, muss das Gesamtsystem Katastrophenschutz laufend an die sich ständig verändernden Anforderungen und die sich fort entwickelnden Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel in den Bereichen Einsatz- und Kommunikationstechnik, angepasst werden. Bei Ausstattung und Finanzierung leistet auch der Freistaat Bayern seinen Anteil: Aus dem Katastrophenschutzfonds können Aufwendungen der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten gefördert werden.
Ehrenamtliche Helfer
Von ganz erheblicher Bedeutung für den Katastrophenschutz sind die vielen Ehrenamtlichen der größte Teil unserer Einsatzkräfte. Die ehrenamtlichen Kräfte bilden das Rückgrat der örtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes. Ohne sie wäre der Katastrophenschutz in Bayern in seiner derzeitigen Form nicht denkbar. Der Unterstützung und Förderung des Ehrenamts kommt deshalb auch im Katastrophenschutz erhebliche und entscheidende Bedeutung zu.
Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz erfolgt zum größten Teil an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried. Dort wurde auch ein Fachbereich für Menschenführung und Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) eingerichtet, um den Einsatzkräften zu helfen, die unter psychischen Belastungen leiden.
G7-Gipfel 2022 – Richtlinie zur Erstattung der Kosten für die erforderlichen Maßnahmen des vorbereitenden Katastrophenschutzes für den G7-Gipfel 2022 in Elmau
Der G7-Gipfel 2022 auf Schloss Elmau ist ein außergewöhnliches Großereignis mit hoher Gefahrgeneigtheit und besonderem Schutz- und Koordinierungsbedarf, dessen Vorbereitung und Durchführung ein konstruktives Miteinander und überobligatorisches Engagement von Behörden und Organisationen auf verschiedenen Ebenen erfordern. Die Aufwendungen für die erforderlichen Maßnahmen des vorbreitenden Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel erstattet der Freistaat Bayern nach Maßgabe einer Kostenerstattungsrichtlinie (BayMBl. 2022 Nr.383).
Schutz der Bevölkerung
Immer wieder werden bei Bauvorhaben Bombenblindgänger oder Granaten gefunden, die aus dem zweiten Weltkrieg stammen. Kampfmittel sind äußerst gefährlich, daher dürfen sie lediglich von Fachleuten beseitigt werden.
Im Verteidigungsfall müssen die Menschen vor Kriegseinwirkungen geschützt werden. Die nichtmilitärischen Maßnahmen werden unter dem Begriff Zivilschutz zusammengefasst.
Bei Unwettern, Hochwasser oder Sturm ist eines besonders wichtig: die schnelle Warnung der Menschen. Nur so können größere Schäden verhindert werden.
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Wir haben sämtliche Daten und Fakten zum Katastrophenschutz in Bayern für Sie zusammengestellt.
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