Vereinspauschale
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb der bayerischen Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Vereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports Sportförderrichtlinie.
Die Höhe der Vereinspauschale bemisst sich nach den auf den jeweiligen Verein für das Förderjahr entfallenden Fördereinheiten. Der Wert einer Fördereinheit wird auf der Grundlage der im Förderjahr für die Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Gesamtzahl der für das Förderjahr beantragten berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten ermittelt.
Die Anzahl der Fördereinheiten je Verein bestimmt sich nach der Anzahl seiner Mitglieder sowie den Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Förderjahr eingesetzt werden sollen.
Die Mitglieder werden dabei wie folgt gewichtet:
- Mitglieder unter 27 Jahren zehnfach und
- alle übrigen Mitglieder einfach.
- Mitglieder mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zehnfach gewichtet werden.
Um eine Vereinspauschale zu erhalten muss ein Verein mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen.
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Wegfall der "Erklärung zur Einreichung von Lizenzen"
Zur Vereinfachung der Antragstellung für die Sport-und Schützenvereine muss ab dem Förderjahr 2024 dem Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale das bisherige Formular "Erklärung zur Einreichung von Lizenzen" nicht mehr beigelegt werden. Nur bei der Teilung von Lizenzen auf zwei Vereine, ist dem Antrag das neue Formular "Erklärung zur Teilung von Lizenzen" beizufügen: Formular - Erklärung zur Teilung von Lizenzen