Ausbildung und Arbeit
Einer geregelten Arbeit nachgehen, für sich und seine Familie sorgen zu können – das ist notwendig für eine erfolgreiche Integration. Sowohl der Bund als auch der Freistaat Bayern bieten deshalb zahlreiche Maßnahmen an, die den aktiven Einstieg in Ausbildung und Beruf unterstützen.
Integration in die Arbeitswelt
Arbeit ist neben dem Erwerb der deutschen Sprache der wohl wichtigste Schlüssel für gelingende Integration. Arbeit schafft Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen, verbessert Teilhabechancen und fördert persönliche Kontakte. Arbeit ermöglicht Neuzuwanderern, aber auch Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger hier leben, in unserer Gesellschaft anzukommen.
Die Bayerische Staatsregierung ergänzt die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich durch landeseigene Maßnahmen.
Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise hat die Staatsregierung bereits im Oktober 2015 mit der bayerischen Wirtschaft und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit die Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ unterzeichnet. Gemeinsam wollten die Vereinbarungspartner 60.000 Flüchtlinge bis Ende 2019 in Arbeit integrieren. Bereits im Frühjahr 2018 wurde dieses Ziel vorzeitig erreicht. Insgesamt wurden rund 149.500 Praktikumsplätze vergeben und 17.900 Ausbildungsverträge geschlossen. Zudem konnten über 116.000 Flüchtlinge an einen Arbeitsplatz herangeführt werden – fast doppelt so viele, wie bei Start der Initiative im Jahr 2015 vereinbart. Die Initiative war damit ein voller Erfolg.
Zum Jahresende 2019 ist die Initiative planmäßig ausgelaufen. Erfolgreiche Projekte und Maßnahmen der Paktpartner werden jedoch fortgeführt.
Für das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gilt dies für die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter. Deren Wirken wurde durch Anpassung der Zielgruppe mittlerweile auf alle Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen, ausgeweitet.
Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge vermitteln Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 16g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 24 AufenthG oder § 25 Abs. 3 AufenthG, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG, Geduldete mit einer Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) sowie bei Bedarf Personen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen, in Ausbildung. Im Übrigen können Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Verfahren beraten und betreut werden, sobald sie im Besitz einer Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung sind. Zur Zielgruppe gehören auch Personen, die im Rahmen der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zur Zulassung ausländischer Beschäftigter, insbesondere ausländischer Fachkräfte (§§ 16 ff. AufenthG), eingereist sind. Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge akquirieren, informieren und beraten junge Menschen über die Möglichkeiten der Berufsausbildung und vermitteln sie in Ausbildung. Sie stehen zudem auch den Betrieben als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung und nehmen vor Ort eine Lotsen- und Netzwerkfunktion für alle relevanten Akteure ein. Die Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge sind in der Regel bei den Kammern oder bei Bildungsträgern angestellt.
Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter integrieren über 25-jährige Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG oder § 25 Abs. 3 AufenthG, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) sowie bei Bedarf Personen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, die einen gesicherten Aufenthaltsstatusbesitzen, mit jeweils ausreichenden beschäftigungsrelevanten Sprachkenntnissen, in Arbeit. Im besonderen Einzelfall nach Rücksprache mit der Arbeitsverwaltung (Jobcenter, Agentur für Arbeit) gilt dies auch für Personen bis 25 Jahre. Zur Zielgruppe gehören auch Personen, die im Rahmen der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zur Zulassung ausländischer Beschäftigter, insbesondere ausländischer Fachkräfte (§§ 18 ff. AufenthG), eingereist sind. Ihre Aufgabe ist es auch, bei der Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen zu helfen. Die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter haben eine Lotsen- und Netzwerkfunktion, sie sind Partnerin und Partner für ihre Zielgruppe, aber auch für die Unternehmen und weitere relevante Akteure vor Ort. Sie sind in der Regel bei Bildungsträgern angestellt.
Aktuelle Änderung der Förderung
Seit dem 01.03.2024 können Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen anstelle der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer nach § 16g AufenthG erhalten. Die Förderung der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter wird zum 01.03.2024 dahingehend geändert, dass Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG ebenfalls zur zu betreuenden Zielgruppe der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge gehören.
Weiterführende Informationen:
Informationen zur Arbeitsmarktpolitik in Bayern, u. a. zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie hier.
Informationen zu den Bildungsangeboten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, u. a. zu den Berufsintegrationsklassen finden Sie hier.
Informationen zu Themen wie Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf dem zentralen Informationsportal Make it in Germany der Bundesregierung.