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© Andreas Kretzer

Gemeinde- und Landkreiswahlen


Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen, ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen, Landräte, Kreisrätinnen und Kreisräte.

Die Gemeinden gestalten Ihr unmittelbares Lebensumfeld. Sie kümmern sich um die Ortsentwicklung, versorgen mit Trinkwasser, Strom und Gas, unterhalten Straßen, Wege, Plätze, entsorgen Abwasser und stellen die Feuerwehren. Als freiwillige Leistungen schaffen sie Schwimmbäder, Sporthallen und andere Freizeiteinrichtungen, wie auch Büchereien, Volkshochschulen und Bürgerhäuser, vernetzen Vereine und andere gesellschaftlich engagierte Gruppen.

Die Landkreise kümmern sich um Aufgaben, die Gemeinden allein nicht leisten könnten. Sie bauen Schulen, Krankenhäuser und Kreisstraßen, betreiben Jugendhilfe, beseitigen Abfälle und sorgen für Rettungsdienste.

Bayern gliedert sich in 2.056 Gemeinden sowie 71 Landkreise. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut die Kommunalwahlen und ist als Kommunalressort Ansprechpartner für die Kommunen in Bayern und tritt für deren Belange ein.