Migration und Integration

Bayern ist ein weltoffenes Land. Menschen mit Migrationsgeschichte sind Teil unserer Gesellschaft, sie sollen und können sich einbringen und zugehörig fühlen. Heute hat etwa jeder vierte Bewohner einen Migrationshintergrund. Wie erfolgreich wir Integration meistern, ist daher entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Hier sind wir alle gefordert, denn Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Zuwanderung erfolgt zu den unterschiedlichsten Aufenthaltszwecken. Sie umfasst beispielsweise Unionsbürger, die ihr Freizügigkeitsrecht ausüben, genauso wie ausländische Fachkräfte oder Studierende, nachziehende Ehegatten und Familienangehörige oder Asylbewerber.

Konsequente Asylpolitik der Humanität und Ordnung

Der Freistaat Bayern steht für Humanität und Ordnung in der Asylpolitik. Für die Staatsregierung ist es ein Gebot von Humanität, Menschen in Not zu helfen und vor Verfolgung und Bürgerkrieg Schutz zu gewähren. Es ist aber auch erklärtes Ziel, dass Flucht und Migration nach Europa und Deutschland besser als bislang gesteuert und begrenzt werden müssen. Ausländerinnen und Ausländer, die kein Bleiberecht haben und entgegen ihrer Rechtspflicht nicht freiwillig ausreisen, werden auch konsequent abgeschoben.

Im Bereich der Rückführungen ist Bayern bundesweiter Vorreiter. Wir gewährleisten schnelle Verfahren durch die bestehenden ANKER-Einrichtungen und das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen. Den Kommunen erstatten wir die ihnen im Zusammenhang mit der Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber entstehenden, notwendigen Kosten. Zudem sorgen wir für Sicherheit und Ordnung in allen bayerischen Asylunterkünften.

Fachkräftezuwanderung

Die Sicherung und Erweiterung der Fachkräftebasis ist ein entscheidender Faktor für die Wirtschaft in Bayern. Bayern wirbt daher um Fachkräfte, Wissenschaftler und andere Hochqualifizierte auch aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, um den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft und den Bedarf in Wissenschaft und Forschung decken zu können. Die Zuwanderungsmöglichkeiten wurden in den vergangenen Jahren großzügig erleichtert. 

Weiterführende Informationen zu den Aufenthaltszwecken finden Sie unter Asyl und Aufenthalt.

Fördern und Fordern

Mit dem Integrationsgesetz und dem Grundsatz des Förderns und Forderns schafft Bayern Verbindlichkeit für beide Seiten. Wer zu uns kommt und bleiben darf, dem bieten wir Hilfen zur raschen Integration an, fordern aber Integrationswillen und -bereitschaft ein. Dazu gehören verlässliche und leistungsstarke Strukturen. So fördert der Freistaat Bayern die Flüchtlings- und Integrationsberatung – mit der ein professionelles, bedarfsabhängiges und zielgruppenspezifisches Beratungsangebot ermöglicht wird. Darüber hinaus stehen den Ehrenamtlichen mit den Integrationslotsinnen und -lotsen kompetente und verlässliche Ansprechpartner für alle Fragen zu den Themen Integration und Asyl zur Seite.

Arbeit ist neben dem Erwerb der deutschen Sprache der wohl wichtigste Schlüssel für gelingende Integration. Bayern ergänzt hierbei die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit durch die Förderung von Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteuren für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleitern. Sie unterstützen bei der Integration in Ausbildung und Arbeit.

Der Freistaat Bayern fördert auch die Vermittlung von Werten und Alltagskompetenzen, z. B. mit der Kursreihe »Leben in Bayern«. Zudem werden zahlreiche Integrationsprojekte gefördert, insbesondere aus den Bereichen kulturelle Integration, Ehrenamt, Frauen-Empowerment und Familie sowie Projekte zur Unterstützung ehrenamtlicher Sprachvermittlung.

Und mit dem erfolgreich abgeschlossenen Staatlichen Sofortprogramm des Wohnungspakts Bayern betreibt der Freistaat als einziges Bundesland Wohnanlagen für anerkannte Flüchtlinge und heimische Familien unter einem Dach.

Einbürgerung als Schlusspunkt einer erfolgreichen Integration

Die Einbürgerung ist der Schlusspunkt einer erfolgreichen Integration. Wir begrüßen, wenn sich Ausländer um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bemühen. Mit der freien Entscheidung, die deutsche Staatsangehörigkeit unter gleichzeitiger Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anzunehmen, kommt die erfolgte Hinwendung zu Deutschland und Identifikation mit der neuen Heimat zum Ausdruck.

Aktuell