Das Foto zeigt das Dienstgebäude des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutze in der Knorrstraße 139 in München
© Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

Verfassungsschutz

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

(Art. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie. Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vor politischen Extremisten hat sie ein Frühwarnsystem, den Verfassungsschutz. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Informationen zu sammeln und auszuwerten, um Gefahren für die Innere Sicherheit rechtzeitig zu erkennen. Er ist auch für die Spionageabwehr zuständig. Dabei setzt er unter Berücksichtigung der gebotenen Verhältnismäßigkeit im Einzelfall auch nachrichtendienstliche Mittel, beispielsweise Telefonüberwachung, ein. Darüber hinaus wirkt er bei Sicherheitsüberprüfungen mit.

Das Foto zeigt einen Ausschnitt eines Sitzungssraums, im Hintergrund sind die Fahnen Bayerns, Deutschlands und die Europaflagge ersichtlich.
© Bayerisches Innenministerium

Der Verfassungsschutz ist Deutschlands Inlandsnachrichtendienst. Jedes Bundesland hat eine eigene Verfassungsschutzbehörde, in Bayern ist es das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, das dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnet ist. Für das Landesamt wurden im Haushaltsplan 2022 insgesamt rund 575 Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ausgewiesen.

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz werden die Informationen aus den Ländern zusammengeführt.

Neben dem Verfassungsschutz gibt es in Deutschland noch zwei weitere Nachrichtendienste. Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist zuständig für die Beschaffung von Informationen aus dem Ausland. Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) schützt die Bundeswehr vor Spionage und extremistischen Übergriffen.

Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung

vor (politischem) Extremismus, also Verfassungsfeinden. Politischer Extremismus ist kurz gesagt ein Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen Elemente dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschrieben. Damit ist eine Ordnung gemeint, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den wichtigsten Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören insbesondere:

  • Wahrung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte
  • Volkssouveränität
  • Gewaltenteilung
  • Verantwortlichkeit der Regierung
  • Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Unabhängigkeit der Gerichte
  • Mehrparteienprinzip
  • Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition

Extremismus zeigt sich in Einstellungen, Meinungen und Ideologien wie auch in politisch bestimmten, zielgerichteten Aktivitäten, bis hin zu terroristischen Anschlägen. In der Sprache der Gesetzgebung werden solche Verhaltensweisen verfassungsfeindliche Bestrebungen genannt.

Verfassungsfeindlich wird häufig mit verfassungswidrig verwechselt. Die Verfassungswidrigkeit einer Partei - und damit ihr Verbot - kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Sonstige Organisationen können, insbesondere wenn sie sich in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten (das heißt verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen), vom Bundesminister des Innern oder vom Innenminister beziehungsweise Innensenator des jeweiligen Bundeslands verboten werden.

Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich im Rahmen der Gesetze frei betätigen. Doch sie muss es hinnehmen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet und öffentlich als verfassungsfeindlich bezeichnet werden kann - ganz im Sinne unserer wehrhaften Demokratie.

Aktuell

  • Auf dem Bild ist eine Porträtfoto des neuen Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz, Manfred Hauser zu sehen, der in die Kamera blickt.
    © Privat
    22.10.2024

    Ministerrat: Manfred Hauser wird neuer Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz

    Führungswechsel beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV): Auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann hat der Ministerrat entschieden, dass der aktuelle Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Manfred Hauser, zum 1. Januar 2025 die Nachfolge von Dr. Burkhard Körner als LfV-Präsident übernimmt. Herrmann: „Mit Manfred Hauser wird das LfV weiterhin in besten Händen sein. Die Herausforderungen sind groß, Extremisten jeglicher Couleur und Staatsfeinde fordern unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft mehr denn je.“

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  • Logo Bericht zur Cybersicherheit in Bayern
    © Bayerisches Staatsministerium des Innern
    24.09.2024

    Bericht zur Cybersicherheit in Bayern 2024: Konflikte als Brandbeschleuniger für Desinformation

    Die Bedrohungslage im Bereich Cybersicherheit spitzt sich weiter zu: Vermehrt geraten auch kleinere Unternehmen und Behörden ins Visier von Cyberkriminellen. Das zeigt der Bericht zur Cybersicherheit in Bayern 2024, den Innenminister Joachim Herrmann gemeinsam mit Finanzminister Albert Füracker veröffentlicht hat.

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