Kinder und Busfahrer in einem Bus
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Kommunaler Finanzausgleich

Die Kommunen - Gemeinden, Landkreise und Bezirke - sind ein elementarer Bestandteil des Staatsaufbaus. Sie erfüllen in ihrem Hoheitsgebiet eine Vielzahl von Aufgaben im Interesse ihrer Bürger. Damit die Kommunen die an sie gestellten Anforderungen auch bewältigen können, greift der Freistaat unterstützend durch den kommunalen Finanzausgleich ein.

Ziele des kommunalen Finanzausgleichs

Der kommunale Finanzausgleich hat vor allem zwei Ziele: Durch die Aufstockung der Finanzen will der Freistaat  die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Der Finanzausgleich soll zudem sicherstellen, dass die Finanzen unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen angemessen verteilt sind. Die mit dem kommunalen Finanzausgleich verbundene Umverteilung trägt dazu bei, dass im ganzen Land gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. Das Gleichbehandlungsgebot und die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung ziehen dabei aber eine Grenze: Die Finanzen der Kommunen dürfen nicht völlig nivelliert oder gar übernivelliert werden.

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs

  • verbessert der Freistaat die Finanzierung der Kommunen, damit diese über ausreichende Mittel verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen;
  • regelt der Staat die Finanzierung der Landkreise und Bezirke durch Umlagen;
  • werden unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten der einzelnen Kommunen entsprechend ihres Bedarfs zu einem hohen Grad ausgeglichen;
  • werden kommunale Investitionsmaßnahmen gezielt unterstützt;
  • werden die Kommunen durch staatliche Leistungen bei der Finanzierung laufender Aufgaben entlastet.

Regelungsort

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des kommunalen Finanzausgleichs sind das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz - FAG) und die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) .

Weitergehende Informationen

Einen detaillierten Überblick über den kommunalen Finanzausgleich in Bayern bieten Ihnen das   BayernPortal und insbesondere die Broschüre „Der kommunale Finanzausgleich in Bayern - Die Finanzierung der bayerische Gemeinden, Landkreise und Bezirke“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.