Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit
Die verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit wird durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz seit dem Jahr 2012 als eigenständiger Phänomenbereich bearbeitet.
Islamfeindliche Agitation ist nicht nur auf den Bereich Rechtsextremismus beschränkt. Im Gegensatz zu Rechtsextremisten, deren islamfeindliche Einstellung vornehmlich auf Rassismus bzw. Fremdenfeindlichkeit aufbaut, gibt es Gruppierungen und Einzelpersonen, die Muslimen die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit nicht zugestehen wollen. Sie setzen den Islam als Weltreligion gleich mit Islamismus und islamistischem Terrorismus und stellen die Religion des Islam als faschistische Ideologie dar, von der eine erhebliche Gefahr für unsere Gesellschaft ausgehe. Diese extremistische Argumentation wird zunehmend auch in Diskursen in sozialen Netzwerken aufgegriffen. Führungspersonen des verfassungsschutzrelevanten islamfeindlichen Spektrums gehen punktuell und zweckgerichtet Kooperationen mit anderen politischen Akteuren ein, um anschlussfähig für Teilbereiche des bürgerlichen Spektrums zu werden und gesellschaftliche Themen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Bei der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit fehlen die für Rechtsextremismus typischen Ideologieelemente wie autoritäres Staatsverständnis, Antisemitismus, Rassismus oder die Ideologie der Volksgemeinschaft.
Extremistische Bestrebungen im Zusammenhang mit islamfeindlichen Äußerungen richten sich gegen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (Art. 1 GG), das Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) und die Religionsfreiheit (Art. 4 GG). Als extremistisch sind bestimmte ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen zu beurteilen, die die Geltung der genannten Prinzipien für Muslime und den Islam und seine Glaubensgemeinschaften außer Kraft setzen bzw. beseitigen wollen.
Nicht dem Beobachtungsauftrag unterfallen bloße Äußerungen von Meinungen nach Art. 5 Abs. 1 GG, auch wenn diese in extrem populistischer Weise Argumente in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen. Kritik, die im Rahmen einer geistig-politischen Auseinandersetzung auf Gefahren eines politischen Islam für unsere Grundwerte hinweist, unterliegt ebenfalls nicht dem Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes. Es ist nicht die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, derartige, auch bis an die Grenzen der Meinungsfreiheit gehende, z.T. geschmacklose oder gesellschaftlich polarisierende Kritik generell zu überwachen oder zu bewerten.
Das Internet wird von verfassungsschutzrelevanten islamfeindlichen Gruppierungen intensiv genutzt, um islamfeindliche Inhalte zu verbreiten. Publiziert wird auf Homepages und zunehmend auf Weblogs, auf denen sich auch anonyme Nutzer äußern können, deren Beiträge nicht automatisch den Betreibern zurechenbar sind. Ausschlaggebend für die Bewertung solcher Internetpräsenzen ist dabei, ob und inwieweit die Betreiber selbst extremistische Ziele verfolgen. Auf nicht zurechenbare Einzeläußerungen (z. B. Kommentare in Blogs und Foren) allein lässt sich eine Bewertung als extremistisch nicht stützen.
Das Staatsministerium des Innern, für Sport und für Integration unterrichtet in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz die Öffentlichkeit regelmäßig über extremistische Bestrebungen im Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit in seinen Jahresberichten.