Sturmwarndienst
Auf bayerischen Seen werden Wassersportler und Badegäste insbesondere durch optische Signale vor Starkwind (Starkwindwarnung) und Stürmen (Sturmwarnung) gewarnt, um ihr Verhalten rechtzeitig auf die aktuelle Gefahrensituation einstellen zu können.
Einen Sturmwarndienst gibt es an folgenden Seen:
- Ammersee, Starnberger See und Wörthsee
- Staffelsee, Riegsee und Walchensee
- Tegernsee, Schliersee und Simssee
- Chiemsee, Waginger und Tachinger See
- Forggensee
- Altmühlsee, Igelsbachsee, Kleiner Brombachsee, Großer Brombachsee und Rothsee
Der Sturmwarndienst wird grundsätzlich vom 1. April bis 31. Oktober von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr betrieben. Davon abweichend beginnt der Sturmwarndienst am Walchensee bereits am 1. März und am Forggensee erst am 1. Mai.
Am Sturmwarndienst sind die zuständige Sicherheitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde beziehungsweise Gemeinde), die Polizei, der Deutsche Wetterdienst (Regionalzentrale München) sowie die Integrierten Leitstellen beteiligt. Zusätzlich können Sturmwarnkommissionen gebildet werden, die im Auftrag der Sicherheitsbehörde die Wetterentwicklung vor Ort beobachten und als Ansprechpartner für den Deutschen Wetterdienst (Regionalzentrale München) zur Verfügung stehen.Die Warnung erfolgt durch das Aufleuchten von orangefarbigen Blinklichtern an den Sturmwarnleuchten. Bei der Starkwindwarnung werden dabei 40, bei der Sturmwarnung 90 Blitze pro Minute gegeben.