Internetzugänge in Unterkünften: Handbuch und FAQ
Die Bayerische Staatsregierung ist sich der Bedeutung eines Internetzugangs bewusst. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme zeigte sich nicht nur zu Zeiten der Corona-Pandemie, sondern auch in dem nun seit über einem Jahr anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Die bayerische Unterbringungsverwaltung hat daher mit allen relevanten Akteuren in den letzten Jahren erfolgreich daran gearbeitet, den Ausbau der Anbindung bayerischer Asylunterkünfte an das Internet weiter voranzutreiben. Sie wird dies unter Beachtung der Grundsätze für eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung auch weiterhin tun, um den Bewohnerinnen und Bewohnern, insbesondere in der Anschlussunterbringung – soweit noch nicht vorhanden und technisch realisierbar – einen Internetzugang ermöglichen.
Für die Internetanschlussfähigkeit der Asylunterkünfte sowie den individuellen Zugang zum Internet/WLAN erfordert es aufgrund der Heterogenität der Unterkünfte hinsichtlich Lage, Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, baulicher Beschaffenheit und technischer Voraussetzungen vielfältiger Lösungen, die mit den Beteiligten vor Ort gefunden und umgesetzt werden müssen.
Zur Unterstützung der Unterbringungsverwaltungen bzw. der ggf. unterstützend tätig werdende nichtstaatlichen Dritten hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ermöglicht, dass diese bis Juni 2022 auf die Beratungsleistungen eines externen Dienstleisters zurückgreifen konnten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse stehen im nachfolgenden Handbuch mit FAQ und hilfreichen Informationen für die Umsetzung eines Internet- bzw. WLAN-Zugangs zur Verfügung. Es ist hier eingestellt (finale Version 1.0, Stand Mai 2022).