Interkommunale Zusammenarbeit als zukunftsweisende Strategie mit hohem Potenzial
Die Bevölkerungsentwicklung, die knappen finanziellen Ressourcen, die technologische Entwicklung, der wachsende Wettbewerb der Regionen im europäischen und globalen Kontext sowie die gestiegenen Erwartungen der Bürger und Unternehmen an Art und Qualität kommunaler Leistungen stellen immer größere Anforderungen an Kommunen. In manchen Gebieten sinkt durch abnehmende Einwohnerzahlen die Wirtschaftskraft, wodurch sich die Einnahmen kommunaler Haushalte reduzieren können. Bestehende Infrastruktureinrichtungen werden nicht mehr ausgelastet. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung verändert die Anforderungen an die kommunale Infrastruktur und die öffentliche Daseinsvorsorge.
Ziele und Grundlagen
Zur Sicherung ihrer Leistungs- und Handlungsfähigkeit nimmt eine Reihe von Kommunen Aufgaben gemeinsam wahr und zieht dadurch Vorteile aus den Synergieeffekten, ohne ihre Eigenständigkeit und Identität zu verlieren. Es gibt viele gute Gründe, mit Nachbarkommunen partnerschaftlich zum Wohl der Bürger zusammenzuarbeiten.
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt interkommunale Kooperationen, wo immer es möglich und sinnvoll ist, beispielsweise durch die Ansprechpartner für Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit bei den Regierungen oder durch die Bereitstellung von Fördermitteln. Es liegt jedoch in der Entscheidung der Kommunen, die Handlungsspielräume zur kommunalen Zusammenarbeit auszuschöpfen.
Bereiche und Beispiele
Die Möglichkeiten für die interkommunale Zusammenarbeit sind vielfältig. Viele kommunale Aufgaben eigenen sich für eine Zusammenarbeit.
Zu denken ist beispielsweise an die Bereiche Bauhof, Feuerwehr, Abwasser- und Wasserversorgung, Breitbandversorgung, Flächenmanagement, Standesamt, Beschaffung und Ausschreibung von Dienstleistungen, EDV, Verwaltung und Tourismus. Daneben gibt es Kooperationen im Bereich der Kinder- Jugend- und Seniorenarbeit und des E-Government.
Partnerschaften
Partnerschaften zwischen Kommunen gibt es auch in Form von Städtepartnerschaften. Diese dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu stärken.
Ansprechpartner für interkommunale Zusammenarbeit bei den Regierungen
In jedem Regierungsbezirk stehen Ansprechpartner für Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Verfügung. Sie informieren und beraten Kommunen, begleiten diese bei Rechtsfragen und fachlichen Fördermöglichkeiten auf dem Weg zur Entscheidung. Darüber hinaus informieren sie über mögliche Risiken von Kooperationsprojekten, zeigen Lösungsmöglichkeiten auf und stellen Kontakte zu anderen Fachleuten her.
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