Gebäude des Verwaltungsgerichts Ansbach
© Verwaltungsgericht Ansbach

Verwaltungs­gerichte in Bayern

Die Verwaltungsgerichte sind ein wichtiges Element der rechtsprechenden Gewalt und eine besondere Errungenschaft unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren (Verwaltungsgerichtsprozess). Hier geht es um öffentlichrechtliche Streitigkeiten, meist zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit gehört in Bayern zum Geschäftsbereich des Innenministeriums. Es gibt in Bayern sechs Verwaltungsgerichte und den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Landesanwaltschaft Bayern ist die Prozessvertretung des Freistaats vor dem Verwaltungsgerichtshof. Sie kann sich dort außerdem als Vertreterin des öffentlichen Interesses an anderen Verfahren beteiligen. Darüber hinaus ist sie Disziplinarbehörde für staatliche und kommunale Beamte.

Richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht

Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, gibt es neben den Berufsrichtern ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Sie haben volles richterliches Stimmrecht und sollen ihre vielfältigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, aber auch ihre allgemeine Lebenserfahrung in die Entscheidungsfindung der Verwaltungsgerichte einbringen. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter tragen daher große Verantwortung und müssen viel Zeit und Energie aufbringen.

Ausführliche Informationen, unter anderem zu den Rechten und Pflichten von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, finden Sie in unserer Broschüre "Richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht".

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gibt es auch in anderen Gerichtszweigen, etwa Schöffen bei den Strafgerichten. Für ergänzende Informationen wenden Sie sich bitte an das Staatsministerium der Justiz (Strafgerichte, Kammern für Handelssachen der Landgerichte), das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (Arbeits- und Sozialgerichte) oder das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Finanzgerichte).

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