Person am Laptop, darüber schwebende digitale Symbole
© AdobeStock/chinnarach

Digitalisierung für Bürgerinnen und Bürger

Die Bayerische Staatsregierung hat den grundlegenden Fahrplan für die Digitalisierung zuletzt im März 2023 durch den Digitalplan festgelegt.

Knapp 600 Leistungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) liegen in der Regelungs- und Vollzugskompetenz des Bundes oder der Länder und Kommunen (Digitalisierungsprogramm Föderal).

Die Zuständigkeiten für die Digitalisierung dieser Leistungen ist unter den Ministerien aufgeteilt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat in seinem Geschäftsbereich bereits zahlreiche wichtige und häufig abgerufene Verwaltungsleistungen umgesetzt.

Von allen Ressorts hat das Innenministerium den größten Katalog an Verwaltungsleistungen zu digitalisieren: Von circa 440 OZG-Leistungen in Länderverantwortung liegen 109 in unserer Zuständigkeit, bei einem Großteil davon ist die Digitalisierung bereits abgeschlossen.

Zur Einordnung der Größenordnung: Eine OZG-Leistung besteht aus mehreren thematisch zusammenhängenden Leistungsbündeln. Das kann somit bedeuten, dass unter einer OZG- Leistung eine Vielzahl von Einzelleistungen umzusetzen ist, z.B. sind es bei der OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ knapp 200 Teilleistungen.

Kein Digitalisierungspotential bestand bei 20 Leistungsbündeln. So ist es z.B. nicht sinnvoll, eine Kampfmittelprüfung und -beseitigung digital abzuwickeln, da sich die Ausführung der Beseitigung nicht digitalisieren lässt.

Bei den weiteren offenen Onlineservices liegt die operative Umsetzungsverantwortung größtenteils beim Bund und einzelnen Ländern, soweit wir diese Onlineservices nach dem Prinzip "Einer für alle" in Bayern einführen. Das Innenministerium unterstützt auch diese Entwicklung im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Hochdruck.

Sämtliche Onlineservices aller Ministerien sind unter den jeweiligen Leistungsbeschreibungen im BayernPortal zu finden.

 

Alle vom Innenministerium erstellten Zentralen Onlineservices können von den Landkreisen, Städten und Gemeinden über einen digitalen Marktplatz (BayernStore) eingesehen und ‑ kostenfrei – abonniert werden. Damit leistet das Innenministerium einen wichtigen Beitrag, damit die bayerischen Kommunen digitale Angebote für die Bürgerinnen und Bürger bereitstellen können.

Hier ist die Verfügbarkeit aller bayerischer Onlineverfahren, ausgehend vom Bezirk über den Landkreis bis in die einzelne Kommune, detailliert dargestellt: Dashboard Digitale Verwaltung in Bayern – Die Kommunen im Überblick – Staatsministerium für Digitales

Um größtmögliche Synergien zu erzielen und den Digitalisierungsprozess in der Verwaltung so schnell und nutzenoptimiert wie möglich voranzubringen, arbeiten wir länderübergreifend zusammen. Im Rahmen sog. „Einer für Alle“ (EfA)-Leistungen entwickelt ein Bundesland einen Onlinedienst, der von anderen interessierten Ländern für die eigene Verwaltung genutzt werden kann.

Hierunter fallen z.B. Leistungen zur Ummeldung des Wohnsitzes, Aufenthaltstitel, waffenrechtliche Erlaubnisse, Beschäftigungserlaubnis und Verpflichtungserklärung.

Aktuell konnte so z.B. die Pilotphase zur elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgreich abgeschlossen und die flächendeckende Einführung dieses Onlineservices in ganz Bayern gestartet werden. Das innovative Verfahren der elektronischen Wohnsitzanmeldung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich nach einem Umzug bequem und unkompliziert bei der Meldebehörde online anzumelden und darüber hinaus ihren Personalausweis oder Reisepass zu aktualisieren. Die Anmeldung kann bequem von zu Hause aus über das Online-Portal erledigt werden. Lange Wartezeiten im Bürgerbüro und Anfahrtswege entfallen hier ab sofort, da die Anmeldung jederzeit und von überall aus möglich ist. Sogar die Aktualisierung der Anschrift im Personalausweis, des Wohnorts im Reisepass oder der Anschrift in der eID-Karte kann von zu Hause aus erfolgen. Die Daten werden durch moderne Sicherheitsstandards geschützt, um die Privatsphäre der Nutzer zu gewährleisten. So funktioniert nutzerorientierte, digitale Verwaltung in Bayern. Weitere, in Bayern verfügbare Onlineservices sind unter anderem:

Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen (BayernPortal)

Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (BayernPortal)

Niederlassungserlaubnis online beantragen (BayernPortal)

Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung online beantragen (BayernPortal)

Verpflichtungserklärung online übermitteln (BayernPortal)

Auch wenn das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) keine festen Umsetzungsfristen mehr vorsieht, setzt das Innenministerium konsequent weitere Onlineservices um. Die flächendeckende Bereitstellung digitaler Verwaltungsservices für alle Bürgerinnen und Bürger ist für uns ein priorisiertes Ziel im Prozess der Verwaltungsmodernisierung, das wir mit Nachdruck verfolgen und vorantreiben.

Das Innenministerium strebt im Einklang mit den Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung und den Vorgaben des Bayerischen Digitalgesetzes eine Volldigitalisierung der staatlichen Prozesse bis zum Jahr 2025 an. Während das OZG darauf abzielt, die Antragsstrecken (Frontend) zu digitalisieren, widmet sich die Volldigitalisierung dem gesamten Prozess und dessen digitaler Abwicklung.

Seit dem Jahr 2020 verbindet das Innenministerium sowohl verwaltungsinterne wie -externe Prozesse miteinander und glättet vorhandene Medienbrüche. Wir denken unsere Prozesse neu und digitalisieren nicht nur die Papiervorgänge. Wir arbeiten bereits flächendeckend mit elektronischer Vorgangsbearbeitung und elektronischer Akte, dies entlastet die Umwelt und strafft Durchlaufzeiten.

Digitalisierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe! Wir sind überzeugt, dass es nicht ausreicht, wenn einzelne Bereiche die Digitalisierung voranbringen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen beim Veränderungsprozess mitgenommen werden – begonnen bei der Sensibilisierung der Führungskräfte bis zu begleitenden Maßnahmen auf Arbeitsebene, um Ideen zielgerichtet weiter zu verfolgen und umsetzen zu können.

Unsere Digitalisierungsstrategie gibt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Rahmen unseres Handelns vor und vermittelt die nötige Orientierung beim schnelllebigen Wandlungsprozess. Denn nur eine moderne Verwaltung kann auch moderne Dienste für die Bürgerinnen und Bürger schaffen.

Trotz eigener Zuständigkeiten der Kommunen für die Digitalisierung unterstützt das Innenministerium die Landkreise, Städte und Gemeinden intensiv sowohl bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes als auch bei der Digitalisierung des Förderwesens. Wir sind Antreiber und möchten, dass in Zukunft die Antrags- und Fachverfahren vereinheitlicht sind und damit die Verfahren beschleunigt sowie Fördermittel gezielter und effizienter ausgereicht werden können.

Die Bayerische Staatsregierung modernisiert auf Initiative des Innenministeriums das Förderwesen im Freistaat, von A wie Antrag bis Z wie Zahlung. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales definiert und beschafft dazu in Zusammenarbeit mit den anderen bayerischen Ministerien eine durchgängige volldigitale Lösung.

Mit Blick auf die Vielzahl der staatlichen Förderungen arbeiten wir intensiv an der Konzeption und der Umsetzung einer digitalen Lösung mit und unterstützen die Verwirklichung dieses Vorhabens mit eigenem Personal und Knowhow. Eine komfortable Suche von Förderangeboten sowie volldigitale Antragstellung und Abwicklung sollen Markenzeichen der bayerischen Förderlandschaft werden.

Als Meilenstein im Bereich des digitalen Förderwesens steht allen Bürgerinnen und Bürgern inzwischen auch der Bayerische Förderfinder zur Verfügung: Anhand dieser Onlinesuche können alle relevanten Informationen zu den zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten, von den Antragsvoraussetzungen bis zur zuständigen Behörde, gefunden werden. Mit dieser Onlinesuche sind wir in Bayern bundesweiter Vorreiter im Bereich der Digitalisierung und Modernisierung des Förderwesens.

Die Förderfinder-Suche finden Sie hier: Startseite - Förderfinder

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