Ziele und rechtliche Grundlagen kommunaler Zusammenarbeit

Eine Reihe kommunaler Aufgaben lässt sich in Zusammenarbeit besser, schneller, wirksamer, in größerer Vielfalt und wirtschaftlicher erledigen. Davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Politik und Verwaltung in den Kommunen.

Ziele interkommunaler Zusammenarbeit

Aktenmappen
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Positive Effekte zeigen sich in mehrfacher Hinsicht:

  • Kooperationen ermöglichen einen wirtschaftlicheren Einsatz finanzieller, personeller und technischer Ressourcen. Es ergeben sich Spezialisierungs- und Größenvorteile sowie Synergieeffekte.
  • Die Zusammenlegung identischer Prozesse verringert Doppelstrukturen in der Aufgabenerfüllung, so dass langfristig kostensparende Verwaltungsstrukturen entstehen.
  • Spezialisiertes Fachpersonal kann für mehrere Verwaltungen eingesetzt werden; dadurch können Personalkosten gesenkt und effiziente Arbeitsstrukturen geschaffen werden.
  • Kommunen können Verantwortung und Finanzierungsrisiken auf mehrere Schultern verteilen.
  • Interkommunale Zusammenarbeit verbessert oder erweitert das Leistungsangebot der Kommunen.
  • Kommunen können sich in Aufgabenfeldern, die eine überörtliche Ausrichtung erfordern, besser behaupten. Dadurch wird eine regionale Identität aufgebaut.
  • Kommunales Konkurrenzdenken innerhalb eines Wirtschaftsraums kann abgebaut werden. Dies steigert das strategische Gewicht gegenüber Dritten, wie beispielsweise Investoren.
  • Abgestimmte Planungen schonen Ressourcen und schützen damit die natürlichen Lebensgrundlagen.

Es entsteht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Rechtliche Grundlagen

Frau in Bibliothek
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Den Kommunen bietet sich eine Vielzahl von Kooperationsmöglichkeiten mit unterschiedlicher Rechtsverbindlichkeit an. Die Zusammenarbeit kann in öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen, in rechtlich eher losen oder institutionalisierten Formen erfolgen. Die öffentliche Aufgabe kann dabei gemeinsam erledigt oder auf einen anderen Partner oder eine dafür neu gegründete Organisationseinheit übertragen werden.

Die rechtliche Grundlage öffentlich-rechtlicher Formen der Zusammenarbeit bietet das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG); es regelt die folgenden Kooperationsmodelle:

  • Arbeitsgemeinschaften
  • Zweckvereinbarungen
  • Zweckverbände
  • Gemeinsame Kommunalunternehmen

Daneben haben die Kommunen auch die Möglichkeit, in privatrechtlichen Rechtsformen (zum Beispiel GmbH, Vereine, Stiftungen, privatrechtliche Verträge) zusammenzuarbeiten.

Bagger mit großen Rohren auf einer Baustelle
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Bayern hat Staatsverträge mit Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen geschlossen, nach denen eine Zusammenarbeit von Kommunen dieser Länder mit bayerischen Kommunen auch über die Landesgrenzen hinweg möglich ist.

Neben den innerstaatlichen Rechtsformen gibt es die Möglichkeit eines Europäischen Verbundes zur territorialen Zusammenarbeit (EVTZ). Diese Form der Zusammenarbeit wurzelt im europäischen Recht und ermöglicht zweckverbandsähnliche Zusammenschlüsse mit Kommunen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.