Aufenthalt in Bayern
Das Aufenthaltsrecht verfolgt das Ziel, den Zuzug von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland zu steuern. Zuwanderung, die – etwa unter Missbrauch des Asylrechts – die Sozialsysteme einseitig belastet, soll vermieden werden. Alle Ausländer, die hier rechtmäßig und auf Dauer leben wollen, müssen sich in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben integrieren. Dies wird vom Gesetz gefördert, aber auch gefordert. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz, das bundesweit die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern regelt. Für EU-Bürger und deren Familienangehörige gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU.
Zuständig sind die Ausländerbehörden, die in Bayern Teil der Landratsämter und der Stadtverwaltungen in den kreisfreien Städten sind, bzw. bei (abgelehnten) Asylbewerbern in der Regel die Zentralen Ausländerbehörden, welche Teil der Regierungen sind.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt von Ausländerinnen und Ausländern mit Asylhintergrund hängt maßgeblich von deren Status ab. Hier erhalten Sie Informationen zur Beschäftigung für anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, für solche im laufenden Verfahren und für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
In Bayern gibt es seit 2006 eine Härtefallkommission. Diese ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländerinnen und Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie hier.
Aktuell
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05.11.2024
Herrmann fordert Asylwende – Ministerrat beschließt mehrere Bundesratsinitiativen
Der Ministerrat hat sich schwerpunktmäßig mit Asylthemen beschäftigt und auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mehrere Bundesratsinitiativen beschlossen. Herrmann erklärte: „Wir benötigen endlich eine richtige Asylwende!“ Dabei betonte er, dass die seit Jahren kontinuierlich wachsenden Kosten im Asylbereich gesenkt werden müssen.
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10.10.2024
Neubürgerempfang in Nürnberg: Herrmann begrüßt rund 250 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat gemeinsam mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder 250 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beim Neubürgerempfang in der Kaiserburg in Nürnberg empfangen. Herrmann: „Mit Ihrem „Ja“ zur Einbürgerung zeigen Sie, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und gerne Teil unserer Gesellschaft sein wollen.“
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