Allgemeine Informationen
Die von der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die wichtigste Grundlage für den Datenschutz bei staatlichen und kommunalen Behörden im Freistaat Bayern. Als europäische Verordnung gilt die DSGVO unmittelbar. Ergänzend dazu haben die bayerischen Behörden das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) und – je nach Verwaltungsbereich – weiterhin auch datenschutzrechtliche Fachvorschriften zu beachten. Im Polizeibereich gilt neben den einschlägigen Fachvorschriften die DSGVO nicht unmittelbar (Art. 2 Abs. 2 Buchstabe d DSGVO), in Bayern wurden aber einige Vorschriften der DSGVO für entsprechend anwendbar erklärt. Auch die Vorgaben des BayDSG gelten im Polizeibereich nur eingeschränkt. Informationen zur Datenverarbeitung durch die Bayerische Polizei finden Sie unter www.polizei.bayern.de.
Verantwortlich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist die für die jeweilige Datenverarbeitung zuständige öffentliche Stelle, d.h. eine Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, z.B. die Gemeinde oder das Landratsamt. Als Verantwortlicher hat die öffentliche Stelle die Rechtmäßigkeit der von ihr verantworteten Verarbeitungen personenbezogener Daten zu gewährleisten, insbesondere muss sie auch den Nachweis dafür erbringen, dass die Datenverarbeitung im Einklang mit den einschlägigen Vorgaben der DSGVO erfolgt. Der Verantwortliche ist zugleich Adressat der Rechte der betroffenen Personen.
Datenschutz bei öffentlichen Stellen
Für die Kontrolle über den Datenschutz bei öffentlichen Stellen in Bayern ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Neben der Möglichkeit der Beanstandung ist der Landesbeauftragte im Anwendungsbereich der DSGVO u.a. auch dazu befugt, Anweisungen zu erlassen. Geldbußen können hingegen nur verhängt werden, soweit die öffentliche Stelle als Unternehmen am Wettbewerb teilnimmt. Der Landesbeauftragte erstattet dem Landtag und der Staatsregierung jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz unter www.datenschutz-bayern.de/.
Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht mit Sitz in Ansbach, für den das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anwendbar ist. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Themen rund um den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unter www.lda.bayern.de veröffentlicht.