Zivilschutz als Teil der Zivilen Verteidigung im Verteidigungsfall
Der Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Der Zivilschutz ist Teil der zivilen Verteidigung: Ihm kommt die Aufgabe zu, durch nichtmilitärische Maßnahmen vor allem die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen und zu mildern. Er wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz.
Aufgaben des Zivilschutzes
Die Zuständigkeit für den Zivilschutz in der Bundesrepublik Deutschland liegt beim Bund. Die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbänden handeln in Auftragsverwaltung.
Wie in § 1 Zivilschutz-und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) ausgeführt, gehören zum Zivilschutz insbesondere
- der Selbstschutz,
- die Warnung der Bevölkerung,
- der Schutzbau,
- die Aufenthaltsregelung (zum Beispiel Evakuierungen),
- der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall),
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
Veränderte Gegebenheiten - Schutz der Bevölkerung
Mit den grundlegend veränderten politisch-militärischen Gegebenheiten in Europa konnten auch die Anforderungen an die zivile Verteidigung und damit auch an den Zivilschutz entsprechend angepasst und auf unbestimmte Zeit zurückgefahren werden.
Die aktuellen Szenarien erfordern nach wie vor Vorkehrungen zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland und deren Bevölkerung. Allerdings erfolgen diese unabhängig vom Spannungs- und Verteidigungsfall vor allem auf Grundlage und in Weiterentwicklung der Strukturen und Ressourcen des Katastrophenschutzes und der polizeilichen Gefahrenabwehr.