Ausstattung der Feuerwehren in Bayern
Feuerwehren sind kommunale Einrichtungen. Gemäß des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind sie für den abwehrenden Brandschutz und für den technischen Hilfsdienst zuständig.
Um die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, benötigen Feuerwehren eine entsprechend ihres Aufgabenspektrums besondere technische Ausstattung. Dazu gehören Fahrzeuge und Geräte. Beim Umgang mit dieser Ausstattung müssen die Einsatzkräfte der Feuerwehren die Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung beachten.
Die staatliche Förderung soll es den Kommunen ermöglichen, die für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst notwendigen Fahrzeuge und Ausrüstung zu beschaffen und diese in Feuerwehrgerätehäusern und in Feuerwachen unterzubringen.
Fahrzeuge der Feuerwehren
Bei Feuerwehrfahrzeugen unterscheidet man im Wesentlichen zwischen Einsatzleitfahrzeugen, Löschfahrzeugen (Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen, Tragkraftspritzen- und Tanklöschfahrzeugen), Hubrettungsfahrzeugen (Drehleitern) sowie Rüst- und Gerätewagen.
Feuerwehrfahrzeuge werden sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus einsatztaktischen Gründen standardisiert (DIN EN-/DIN-Normen und landesspezifische Regelungen wie technische Baubeschreibungen).
Die Beladelisten der wichtigsten Feuerwehrfahrzeuge können Sie auf der Internetseite der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg einsehen.
Feuerwehrgerätehäuser
In Feuerwehrgerätehäusern wird die gesamte technische Ausstattung einer Feuerwehr vorgehalten, also Fahrzeuge und Geräte. Neben den Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge verfügen Feuerwehrgerätehäuser über Lagerräume und häufig auch Räumlichkeiten für die Ausbildung der Feuerwehrdienstleistenden.
Darüber hinaus wird in größeren Feuerwehrgerätehäusern meist auch ein Teil der technischen Ausrüstung gewartet und gepflegt. Dafür sind besondere Räume, beispielsweise für die Schlauchpflege, Waschhalle, Atemschutzwerkstatt, vorhanden.
Einsatztechnik
Bei den Feuerwehren gibt es viele besondere Ausrüstungsgegenstände.
Hier finden Sie Informationen für die Schulung, Anwendung und Wartung beziehungsweise Prüfung dieser Geräte (zum Beispiel die Kennzeichnung von Gasflaschen, die Abströmsicherung in der Atemluftflasche und Verbot von Perfluoroctansulfonaten (PFOS)).
Persönliche Schutzausrüstung
Jeder Feuerwehrdienstleistende verfügt über eine persönliche Schutzausrüstung, die mindestens aus einem Feuerwehrhelm, einer Einsatzjacke und -hose sowie aus Feuerwehrstiefel und -handschuhen bestehen muss.
Darüber hinaus ist die persönliche Schutzausrüstung dem jeweiligen Einsatzzweck anzupassen (zum Beispiel für die Brandbekämpfung, im Innenangriff oder für die Arbeiten mit der Motorsäge).