Ausbildung zum Verwaltungswirt / zur Verwaltungswirtin
Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst
Wir bieten
- eine gute theoretische und praktische Ausbildung
- Bezahlung während der Ausbildung (s. unten bei Verdienstmöglichkeiten)
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- nach der Ausbildung eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit als Sachbearbeiter/in (unter anderem in den Bereichen Bauwesen, Wirtschaftsförderung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personal, Jugend, Soziales, Finanzen)
- aktive und kreative Mitgestaltung in einer modernen Verwaltung
- Einsatzmöglichkeiten bayernweit (vor allem bei Regierungen, Landratsämtern und Staatlichen Bauämtern - nach Möglichkeit "heimatnah")
Wir erwarten
- Sie können mindestens den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss nachweisen.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Als zukünftiger Repräsentant / zukünftige Repräsentantin einer bürgernahen und leistungsstarken Verwaltung verfügen Sie über ein freundliches und aufgeschlossenes Auftreten.
- Sie sind bereit, selbständig verantwortungsvolle Tätigkeiten zu übernehmen.
- Sie zeichnen sich durch Teamfähigkeit aus.
- Sie sind flexibel.
- Sie wollen sich auch nach der Ausbildung durch berufsbegleitende Fortbildungen für neue Anforderungen fit halten.
- Sie haben erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen.
Auswahlverfahren
Die Einstellung als Regierungssekretäranwärter/in setzt voraus, dass Sie an einem zentralen Auswahlverfahren teilnehmen, das jährlich einmal durchgeführt wird. Die Zulassung zum Auswahlverfahren kann bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses online beantragt werden.
Der Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren muss der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses bis zu einem bestimmten Ausschlusstermin vorliegen. Die genauen Termine und weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses:
Bayerischer Landespersonalausschuss
- Geschäftsstelle -
Postfach 22 14 41
80504 München
Telefon: 089 / 2306-2901, 2902, 2993
E-Mail: poststelle@lpa.bayern.de
Eine Bewerbung bei den Einstellungsbehörden ist erst nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlich, zu der Sie im Rahmen des weiteren Einstellungsverfahrens aufgefordert werden.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren. Sie beginnt jeweils am 1. September (des Jahres, das dem Auswahlverfahren folgt) und dauert zwei Jahre. Sie schließen als Verwaltungswirt/in ab.
Theoretische Ausbildungsabschnitte an der Bayerischen Verwaltungsschule wechseln mit praktischen Ausbildungsabschnitten an einem Landratsamt oder bei Staatlichen Bauämtern ab. Während des Praktikums ist eine dreimonatige Zuweisung an die jeweilige Regierung vorgesehen.
Weitere Informationen, insbesondere zu Ausbildungsablauf, Lernstoff und Prüfung erhalten Sie bei der Bayerischen Verwaltungsschule.
Berufliche Entwicklung
Während der Ausbildung:
- Beamtenverhältnis auf Widerruf. Vorbereitungsdienst als Regierungssekretäranwärter/in etwa zwei Jahre.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung mit dem Bestehen der Qualifikationsprüfung:
- Beamtenverhältnis auf Probe. Probezeit als Regierungssekretär/in im Regelfall zwei Jahre
- Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- Beförderungsmöglichkeiten:
- Regierungsobersekretär/in
- Regierungshauptsekretär/in
- Regierungsinspektor/in
Bei herausragenden Leistungen ist auch eine Qualifizierung für die dritte Qualifikationsebene möglich.
Verdienstmöglichkeiten 2. Qualifikationsebene (Stand: 04/2023)
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge nach der Bayerischen Besoldungsordnung gezahlt. Sie betragen monatlich
- für Ledige: Anwärtergrundbetrag 1.359,93 €
- für Verheiratete: Anwärtergrundbetrag 1.359,93 € + Orts- und Familienzuschlag (Stufe V, entsprechend Anlage 5 zum BayBesG)
- für Verheiratete mit Kind: Anwärtergrundbetrag 1.359,93 € + Orts- und Familienzuschlag (Stufe 1, entsprechend Anlage 5 zum BayBesG)
Das Einstiegsgehalt nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes beträgt derzeit in der ersten mit einem Betrag belegten Stufe
- für einen Ledigen: Grundgehalt 2.606,56 €
- für Verheiratete: Grundgehalt 2.606,56 € + Orts- und Familienzuschlag (Stufe V, entsprechend Anlage 5 zum BayBesG)
- für Verheiratete mit Kind: Grundgehalt 2.606,56 € + Orts- und Familienzuschlag (Stufe 1, entsprechend Anlage 5 zum BayBesG)
Da Beamte und Beamtinnen nicht sozialversicherungspflichtig sind, wird vom Bruttogehalt lediglich die anteilige Lohnsteuer einbehalten. In Krankheitsfällen erhalten Sie vom Staat eine Beihilfe, die in der Regel die Hälfte der entstandenen Kosten übernimmt.
Der Orts- und Familienzuschlag richtet sich, aufgrund des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März 2023 (GVBl. Nr. 5/2023) mit Wirkung 01.04.2023, in Abhängigkeit des Hauptwohnsitzes (§ 21 Abs. 2 und § 22 des Bundesmeldegesetzes) in unterschiedlicher Höhe nach der Ortsklasse. Die Beträge des Orts- und Familienzuschlags ab 01. 04. 2023 ergeben sich aus Anlage 5 zum BayBesG und stellen sich wie folgt dar: