Ausbildung zur Fachkraft der Sozialmedizin

In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Fachkräfte der Sozialmedizin sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit ihnen Aufgaben des ÖGD übertragen sind, eingesetzt.

Tätigkeitsbereich

Fachkräfte der Sozialmedizin nehmen insbesondere folgende Aufgaben im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsfürsorge wahr:

1. Schulgesundheitspflege

  • Organisation der Untersuchungstermine und Dokumentation der Ergebnisse
  • Durchführung des Schuleingangsscreenings und Erhebung standardisierter Befunde, insbesondere Messen und Wiegen, Seh-, Hör- und Sprachteste sowie Motorikscreening,
  • Mitwirkung bei der ärztlichen Untersuchung und Beratung,
  • Mitwirkung beim Erheben anamnestischer Angaben unter anderem bei Eltern, Kindern oder Betreuungspersonen wie z. B. Kindergartenpersonal oder Lehrern,
  • Mitwirkung bei der Einleitung notwendiger Maßnahmen;

2. Impfungen

  • Organisation der Impftermine und Dokumentation der Ergebnisse,
  • Assistenz für die Ärztinnen und Ärzte bei der Durchführung von Impfungen;

3. Gesundheitsaufklärung; Gesundheitserziehung

  • Mitwirkung bei jedem gegebenen Anlass im übertragenen Aufgabenbereich, insbesondere im Rahmen der Gesundheitshilfe auch für körperlich und geistig Behinderte, der Mütterberatung und der Tuberkulosefürsorge;

4. Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (ehemals Heimaufsicht)

  • Mitwirkung bei der Beurteilung der Pflegequalität in Altenheimen bzw. Betreuungsqualität in Heimen für Menschen mit Behinderung insbesondere durch Mitwirkung bei den Heimnachschauen und der Erstellung von Berichten und bei sonstigen Fragen;

5. Dokumentation und Statistik

  • Aktenführung, Karteiführung und alle vorgeschriebenen Statistiken im übertragenen Aufgabenbereich.

Ausbildungsvoraussetzungen

Die Ausbildung zur Fachkraft der Sozialmedizin erfolgt verwaltungsintern und setzt im staatlichen Bereich die vorherige Einstellung bei einem Landratsamt voraus. Für die Ausbildung kommen Bewerber oder Bewerberinnen in Betracht, die über eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerin, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau verfügen. Die Ausbildung umfasst eine neunmonatige praktische einschlägige Tätigkeit im Landratsamt und in Einrichtungen der Kranken-, Behinderten- oder Altenpflege. Die fachtheoretische Ausbildung beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit dauert ca. 4 Monate und besteht aus zwei Modulgruppen mit je zwei Modulen.

Eingruppierung

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt die Eingruppierung abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in die Entgeltgruppe 6, 7 oder 8 TV-L.

Bewerbung

Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:

Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig: