Diplom-Sozialpädagoge (FH) und Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder Bachelor of Arts (Soziale Arbeit)
In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sozialpädagogische Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Fachhochschulausbildung als Diplom-Sozialpädagoge (FH) beziehungsweise Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder einem Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit eingesetzt.
Tätigkeitsbereich
Sie arbeiten sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit diesen Aufgaben des ÖGD übertragen sind. Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Gesundheitsförderung,
- allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Prävention,
- psychosoziale Beratung psychisch Kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Angehöriger,
- Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen,
- fachliche Beratung und Mitwirkung im Rahmen des Fachbereichs Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (ehemals Heimaufsicht),
- Sexualaufklärung, Sexualpädagogik,
- Schwangerenberatung.
- Berufsinformation "Soziale Arbeit"
Eingruppierung und Übernahme in das Beamtenverhältnis
Die Eingruppierung erfolgt abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in die Entgeltgruppe S 11b oder S 12 TV-L. Nach dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 9) vorgesehen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Bewerbung
Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erfahren Sie auch, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:
- Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 / 2176-2304 - Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon: 0871 / 808-1153 - Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon: 0941 / 5680-1122 - Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 / 604-1733 - Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon: 0981 / 53-1629 - Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931 / 380-1240 - Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 / 327-2557
Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig:
- Landeshauptstadt München
Marienplatz 8
80331 München - Stadt Augsburg
Maximilianstr. 4
86145 Augsburg - Stadt Nürnberg
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg - Stadt Ingolstadt
Postfach 21 09 64
85024 Ingolstadt - Stadt Memmingen
Postfach 18 53
87668 Memmingen