Diplom-Sozialpädagoge (FH) und Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder Bachelor of Arts (Soziale Arbeit)

In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sozialpädagogische Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Fachhochschulausbildung als Diplom-Sozialpädagoge (FH) beziehungsweise Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder einem Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit eingesetzt. 

Tätigkeitsbereich

Sie arbeiten sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit diesen Aufgaben des ÖGD übertragen sind. Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Gesundheitsförderung,
  • allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Prävention,
  • psychosoziale Beratung psychisch Kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Angehöriger,
  • Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen,
  • fachliche Beratung und Mitwirkung im Rahmen des Fachbereichs Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (ehemals Heimaufsicht),
  • Sexualaufklärung, Sexualpädagogik,
  • Schwangerenberatung.
  • Berufsinformation "Soziale Arbeit"

Eingruppierung und Übernahme in das Beamtenverhältnis

Die Eingruppierung erfolgt abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in die Entgeltgruppe S 11b oder S 12 TV-L. Nach dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 9) vorgesehen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Bewerbung

Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erfahren Sie auch, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:

Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig: