Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Antragsfrist für den Härtefallfonds ist zum Ende des Jahres 2019 abgelaufen. Die Kommission und die Geschäftsstelle werden die eingegangenen rund 14.500 Anträge nun zunächst auf ihre Zulässigkeit hin prüfen. Anschließend wird die Härtefallkommission unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, die Anträge gewichten und dann über sie entscheiden.

Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft.

Für Härtefälle in der Zeit davor haben wir einen Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom
1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Dafür stellen wir insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Über die Verteilung der Mittel für solche Härtefälle entscheidet eine eigens eingerichtete Kommission.

Mit dieser freiwilligen Leistung ist es uns gelungen, einerseits den Bedürfnissen der Kommunen nach verlässlicher Finanzausstattung für eine leistungsstarke kommunale Infrastruktur Rechnung zu tragen, jedoch die Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig zu entlasten.

Mit besten Grüßen

Joachim Herrmann
​​Hubert Aiwanger Vektor Blau Neu

Joachim Herrmann, MdL
Staatsminister

Hubert Aiwanger, MdL
Staatsminister

 

Video

  • Erklärfilm zur Antragstellung Härtefallfonds Straßenausbaubeiträge

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