Herrmann beruft ehemaligen Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs
München, 10.07.2019Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann beruft ehemaligen Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, zum Vorsitzenden der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge
+++ Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, ehemaliger Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, zum Vorsitzenden der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge berufen und ihm heute sein Bestellungsschreiben überreicht. Der Ministerrat hatte in seiner Sitzung vom 25. Juni 2019 Fischer-Heidlberger für diese Position vorgeschlagen. Peter Läpple, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, wurde zum Vertreter des Vorsitzenden der Härtefallkommission bestellt. +++
„Ich freue mich sehr, dass zwei so ausgewiesene Experten für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Verhinderungsfall der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge gewonnen werden konnten“, sagte Herrmann. „Dr. Fischer-Heidlberger steht für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie für eine ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel.“ Fischer-Heidlberger hat viele Jahre hochrangige Aufgaben in der Bayerischen Staatsverwaltung wahrgenommen. Von Juli 2004 bis Juni 2016 hat er als Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofes gewirkt. Seit 2009 ist er zudem Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (Kef).
Zum Stellvertreter des Vorsitzenden wurde Peter Läpple berufen. Er war lange Jahre in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig, zuletzt als Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der Innenminister: „Peter Läpple ist ein ausgewiesener Kenner des Straßenausbaubeitragsrechts, wie er neben seiner beruflichen Tätigkeit auch durch seine Arbeit als Kommentator und Dozent in dieser komplizierten Materie unter Beweis stellt.“
Die Straßenausbaubeiträge wurden im Jahr 2018 abgeschafft. Unzumutbare Härten, die Beitragsschuldner in den Jahren 2014 bis Ende 2017 durch die Abschaffung der Straßenausbeiträge erlitten haben, sollen finanziell ausgeglichen werden. Anträge auf Leistungen aus dem mit 50 Millionen Euro dotierten Härtefallfonds können bis 31. Dezember 2019 online oder schriftlich gestellt werden. Eine Verteilung der Mittel erfolgt erst nach Abschluss der Antragsphase und Sichtung aller gestellten Anträge.