Zusammenarbeit im Katastrophenschutz
Schwere Unglücksfälle und Katastrophen machen vor Ländergrenzen keinen Halt. Das haben sowohl die Naturkatastrophen der letzten Jahre, wie z. B. die Hochwasserereignisse im Sommer 2021 als auch die Corona-Pandemie mit ihren globalen Auswirkungen gezeigt. Auch nehmen durch den Klimawandel die Zahl und Intensität von Großschadensereignissen stetig zu.
Die Bewältigung von solch großen Katastrophen erfordert daher eine schnelle gegenseitige Information und grenzüberschreitende Hilfe. Es ist daher sehr wichtig, dass die Katastrophenschutzbehörden sowohl in Bayern und Deutschland als auch auf internationaler Ebene eng zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen. Entscheidend dafür ist auch, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine schnelle und unkomplizierte gegenseitige Hilfe auf all diesen Ebenen vorliegen.
Zusammenarbeit in Deutschland
Für die Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen ist es wichtig, dass die Kommunikationswege zu den angrenzenden Ländern und dem Bund gut funktionieren.
Daher wurde nach dem 11. September 2001 und dem Elbhochwasser 2002 das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) von Bund und Ländern beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eingerichtet. Über dieses Zentrum kann u. a. im Katastrophenfall Hilfe aus anderen Ländern angefordert werden.
Neugegründet wurde im Juni 2022 das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB). Ziel des GeKoB als partnerschaftliche Kooperationsplattform von Bund und Ländern ist es, unter Beibehaltung der föderalen Strukturen den Bevölkerungsschutz zu stärken und das ebenen- und ressortübergreifende Risiko- und Krisenmanagement zu fördern. Hierzu sollen alle relevanten Akteure aus dem Bund (z. B. Bundespolizei, Bundeswehr), den Ländern und den Kommunen sowie den Einsatzorganisationen (freiwilligen Hilfsorganisationen, Feuerwehren, THW) in einem institutionalisierten Netzwerk zusammenwirken, um den Fach- und Informationsaustausch zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Zusammenarbeit auf EU- und internationaler Ebene
Auch der internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes kommt immer größere Bedeutung zu.
Es bestehen bilaterale Abkommen bzw. Verträge über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen sowie grenzüberschreitende Alarmpläne zwischen dem Freistaat Bayern und den angrenzenden EU-Nachbarstaaten bzw. -regionen in Österreich, Tschechien und der Schweiz. Diese grenzüberschreitenden Pläne bzw. Vereinbarungen regeln das Verfahren zur gegenseitigen Information bei Schadensereignissen in grenznahen Gebieten und die gegenseitige Anforderung von Katastrophenhilfe. Zudem werden auch regelmäßig grenzüberschreitende, gemeinsame Übungen abgehalten.
Das EU-Katastrophenschutzverfahren bzw. Unionsverfahren (Union Civil Protection Mechanism – UCPM) bildet seit 2001 die Basis für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit ihren Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes. Neben den EU-Mitgliedstaaten nehmen derzeit acht weitere Staaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Island, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei) an diesem Verfahren teil. Im Rahmen des Unionsverfahrens können sowohl EU-Mitgliedstaaten als auch Drittstaaten im Bedarfsfall über das Europäische Notfallabwehrzentrum (Emergency Response and Coordination Centre – ERCC) Hilfe aus anderen Staaten anfordern.
Das EU-Katastrophenschutzverfahren wurde im Jahr 2019 und kurz darauf im Jahr 2021 fortentwickelt. Ziel der zweiten Reform war es, eine bessere Vorsorge und im Ernstfall eine schnellere Reaktion auf Katastrophen zu erreichen, auch wenn, wie bei der Corona-Pandemie, eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig betroffen ist.“