Herrmann zur Grundsteuerreform

München, 29.10.2024

Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann zur Grundsteuerreform: Gesamt-Grundsteuereinnahmen der Kommunen sollen nicht steigen - Festlegung des Hebesatzes obliegt den Kommunen - Landesamt für Statistik errechnet für Erlangen aufkommensneutralen Korridor zwischen 490 und 500 Prozent

+++ Ab 2025 errechnet sich die Grundsteuer in Bayern nach neuen Berechnungsgrundlagen. Den Grundsteuermessbetrag ermittelt das zuständige Finanzamt, den Hebesatz legt die betroffene Kommune fest. Nachdem die Stadt Erlangen nun ihre Planungen veröffentlicht hat, den Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 von 425 Prozent um 200 Prozentpunkte auf 625 Prozent zu erhöhen, stellt Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann klar: „Die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze, der Erlass der Grundsteuerbescheide sowie die Erhebung der Grundsteuer liegen in der alleinigen Zuständigkeit der Kommunen. Wenn es in Erlangen teurer wird, hat das allein die Stadt zu verantworten. Ganz im Gegensatz zu den Erlanger Planungen war uns als Staatsregierung bei der Grundsteuerreform wichtig, dass die gesamten Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein sollen als davor.“ +++

Das Bayerische Landesamt für Statistik hat für alle Kommunen in Bayern Prognose-Korridore mit dem Datenstand März 2024 berechnet, in welchem Rahmen der Hebesatz zu einem in der Summe gleichen Grundsteueraufkommen im Vergleich zu den vergangenen Jahren führt. „Das Landesamt hat die Berechnung der jeweiligen Kommune mitgeteilt“, so Herrmann weiter. „Jede Kommune kennt also die Prognose-Korridore.“

Für die Stadt Erlangen ist nach Herrmanns Kenntnis ein aufkommensneutraler Hebesatz im Korridor von 490 bis 500 Prozent berechnet worden. „Wenn in Erlangen die Stadtverwaltung dem Stadtrat jetzt eine Anhebung auf einen Hebesatz von 625 vorschlägt und damit im Ergebnis eine deutliche Steuererhöhung, ist das die alleinige Entscheidung der Stadt“, stellte Herrmann klar. „Das ist nicht das Ergebnis der bayerischen Gesetzgebung. Wir als Staatsregierung empfehlen eine aufkommensneutrale Gestaltung der Hebesätze. Es war immer unser ausdrückliches Ziel, Haus- und Grundeigentümer bei der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Reform in der Summe nicht zusätzlich zu belasten.“

Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform sind unter https://www.grundsteuer.bayern.de/ abrufbar.