Herrmann und Schreyer geben grünes Licht für Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen in München
München, 18.11.2020Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Verkehrsministerin Kerstin Schreyer geben grünes Licht für Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen in München: An fünf Autobahnabschnitten sollen Tempolimits zum Schutz der lärmgeplagten Anwohner verschärft oder erweitert werden - Tempolimits sollen noch dieses Jahr in Kraft treten
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer setzen sich für mehr Lärmschutz an den Münchner Autobahnen ein. "Ich habe zugestimmt, dass die zuständige Autobahndirektion Südbayern noch in diesem Jahr an fünf Autobahnabschnitten die entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen umsetzt", sagte Herrmann. Hintergrund sind umfangreiche Untersuchungen aus Anlass des 'Lärmaktionsplans für das Umfeld der Bundesautobahnen in der Landeshauptstadt München'. In einer Gesamtbetrachtung aller Bundesautobahnen im Umfeld der Landeshauptstadt München wurden diese fünf Autobahnabschnitte identifiziert, auf denen eine Verschärfung bzw. Erweiterung der Tempolimits zum Schutz der Anwohner wegen der starken Lärmbelastung geboten ist. +++
Verkehrsministerin Schreyer: "In den vergangenen Jahrzehnten hat der Verkehr deutlich zugenommen und damit auch die Lärmbelastung für Anwohner. Wo für Lärmschutzwände kein Platz ist und schon lärmarme Fahrbahnbeläge vorhanden sind, können wir im städtischen Gebiet versuchen, die Situation mit Geschwindigkeitsbeschränkungen weiter zu verbessern. Dabei müssen wir allerdings mit Augenmaß vorgehen. Die Maßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass am Ende in Wohngebieten mehr Lärm durch Ausweichverkehre entsteht."
Innenminister Herrmann ergänzt: "Lärmschutz für die Anwohner ist wichtig. Lärmschutz durch Geschwindigkeitsbeschränkungen bedeutet aber auch, dass gleichzeitig die Verkehrsteilnehmer belastet werden. Eine sorgfältige Auswertung und Bewertung ist deshalb unerlässlich. Dazu gehört auch, die bundesgesetzlichen Spielregeln hierzu und die Anforderungen der Rechtsprechung, wie sie jüngst in der A94-Entscheidung des Verwaltungsgerichts München ergingen, zu beachten. Ich bin sicher, dass wir mit den Maßnahmen eine für alle ausgewogene Regelung erreichen können."
Bei den zugrundeliegenden Untersuchungen wurden für die Bundesautobahnen im Umfeld von München verschiedene Kriterien wie die Überschreitung der straßenbaulichen oder verkehrsrechtlichen Lärmgrenzwerte, die Dichte der Wohnbebauung, die Zahl der Betroffenen, die Möglichkeit baulicher Lärmschutzmaßnahmen oder eine Harmonisierung des Geschwindigkeitsniveaus usw. beleuchtet. Demnach kommen an fünf Stellen innerhalb des Autobahnrings A 99 verschärfte oder ergänzende Geschwindigkeitsbeschränkungen an Autobahnen in Frage. An diesen Stellen werden die schon vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Regel um 20 km/h verschärft oder erweitert:
- A 9, Anschlussstelle (AS) München-Frankfurter Ring bis AS München-Schwabing: durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h
- A 8 Ost, AS München-Perlach bis AS Neubiberg: ergänzende Geschwindigkeitsbeschränkung tagsüber auf 100 km/h
- A 995, AS München-Giesing bis Taufkirchen: ergänzende Geschwindigkeitsbeschränkung in Fahrtrichtung Salzburg tagsüber auf 120 km/h
- A 95, AS München-Kreuzhof bis Schloss Fürstenried: durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h
- A 96, AS München-Sendling bis AS München-Blumenau: durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h
Ein Foto mit Innenminister Joachim Herrmann und Verkehrsministerin Kerstin Schreyer ist verfügbar unter: http://q.bayern.de/laermschutz, Passwort: Bayern2020