Herrmann verabschiedet Präsidenten des Verwaltungsgerichts Ansbach Olgierd Adolph
München, 15.07.2020Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verabschiedet Präsidenten des Verwaltungsgerichts Ansbach Olgierd Adolph: Unermüdlicher Einsatz um die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Große Flexibilität und Einsatzbereitschaft
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute den Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach, Olgierd Adolph, in den Ruhestand verabschiedet und sich für dessen unermüdlichen Einsatz um die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern bedankt. "Sie können auf ein erfolgreiches und erfülltes Berufsleben zurückblicken. Sie haben Ihren Beruf mit großer Leidenschaft ausgeübt und hinterlassen nun ein gut aufgestelltes Gericht", sagte Herrmann in seiner Festrede in der Orangerie in Ansbach. Mit seinen Wechseln zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit sowie seiner Bereitschaft, auch eine Zeitlang an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nach München zu gehen, habe Adolph große Flexibilität gezeigt. "Dank Ihrer Einsatzbereitschaft haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen die Personalnöte der letzten Jahre souverän gemeistert. Auch Ihre Zusammenarbeit mit meinem Haus war stets von Offenheit und Klarheit geprägt", lobte Herrmann. Dabei habe die Verwaltungsgerichtsbarkeit und gerade das Verwaltungsgericht Ansbach während Adolphs beruflicher Laufbahn große Umwälzungen erlebt. +++
So endete laut Herrmann mit der ersten großen Asylwelle 1993, nach der ursprünglich bundesweiten Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Ansbach für Asylsachen, auch seine zentrale Zuständigkeit für Bayern. Die Asyleingänge wurden fortan auf alle bayerischen Gerichte verteilt. Genau 20 Jahre später, ab 2013, begann die zweite Asylklagewelle, in der die bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit auf noch nie dagewesene Art und Weise personell verstärkt wurde. "Für diese Organisationsleistung gebührt Ihnen und den anderen Präsidentinnen und Präsidenten große Anerkennung", betonte Herrmann. Auch künftig stehen nach den Worten des Ministers bei der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit große Veränderungen an. So soll im Zuge der vom Bayerischen Ministerpräsidenten verkündeten weiteren Behördenverlagerungen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sukzessive bis 2030 komplett nach Ansbach umziehen. "Dabei stellt die Entscheidung für den Standort Ansbach eine wichtige strukturpolitische Grundsatzentscheidung für die Stärkung der gesamten Region dar", freute sich der Minister.