AKTUALISIERUNG (siehe Streichung) - Herrmann: Gesetzesänderungen im Asylrecht

München, 05.11.2024

Kabinett beschließt auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann Bundesratsinitiativen für eine Asylwende: Gesetzesänderungen im Asylrecht und für früheren Zugang zum Arbeitsmarkt - Erhebliche Kostenreduzierung

+++ Der Ministerrat hat sich heute schwerpunktmäßig mit Asylthemen beschäftigt und auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mehrere Bundesratsinitiativen beschlossen. Herrmann erklärte: "Wir benötigen endlich eine richtige Asylwende. Denn Hauptzielland der Migration nach Europa ist trotz aktuell sinkender Zugangszahlen nach wie vor Deutschland." Laut Herrmann seien die Belastungsgrenze der Kommunen längst erreicht und die Ressourcen bei der Unterbringung und Integration nahezu ausgeschöpft. Länder und Kommunen müssten dringend entlastet werden, sowohl hinsichtlich der Verwaltungsaufgaben als auch in finanziellen Belangen. "Mit unseren Anträgen fordern wir den Bund auf, umgehend nötige Gesetzesanpassungen und neue Regelungen zu schaffen", so Herrmann. +++

Insbesondere die seit Jahren kontinuierlich wachsenden Kosten im Asylbereich müssen gesenkt werden. Bereits jetzt liegen die Ausgaben des Freistaats für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern bei rund 1,7 Milliarden Euro, bis Ende des Jahres wird der Wert voraussichtlich auf rund 2,2 bis 2,3 Milliarden Euro ansteigen. Der Ministerrat setzt sich daher dafür ein, Leistungskürzungen für Asylbewerber ausdrücklich ins Grundgesetz aufzunehmen. Herrmann: "Wenn Asylbewerber bei ihrem Asylverfahren nicht mitwirken oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern, sollen sie künftig nur noch das rechtlich gebotene Minimum an Leistungen erhalten." So könne der Freistaat bis zu 44 Millionen Euro jährlich einsparen. Darüber hinaus setze die Gesetzesänderung Anreize für die Asylbewerber, ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen. "Außerdem soll sie ein Signal für Migranten mit geringer Bleibeperspektive und wenig erfolgsversprechenden Asylanträgen sein", bekräftigte Herrmann. 

Die frühzeitige Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt ist ebenfalls essentiell für die Entlastung von Ländern und Kommunen. "Bayern fordert deshalb, dass grundsätzlich jede arbeitsfähige Person innerhalb des laufenden Asylverfahrens bereits nach drei Monaten Arbeit aufnehmen darf, unabhängig von der Unterkunftsart", sagte Herrmann. Bisher sieht das Asylgesetz für im ANKER untergebrachte Asylbewerber ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot für sechs Monate vor. Keine Auswirkungen hat die von Bayern vorgeschlagene Gesetzesänderung auf Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen – diese Fälle unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Mit Blick auf Bayern betonte der Innenminister: "Wir wollen auch die gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weiter ausbauen, durch die die Leistungsberechtigten einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen und eine Gegenleistung für die Asylleistungen, die sie erhalten, erbringen können." Derzeit sind bayernweit 3.869 Arbeitsgelegenheiten besetzt.

Auch die weitere Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren war heute Thema im Ministerrat. Herrmann verwies auf die bereits ergriffenen personellen und organisatorischen Maßnahmen an den bayerischen Verwaltungsgerichten. Zuletzt wurden Verfahren für Asylbewerber ausgewählter Herkunftsstaaten an einzelnen Verwaltungsgerichten gebündelt, um dort eine bessere Spezialisierung und den Aufbau von Expertise zu ermöglichen. "Dadurch konnten wir die Laufzeit von Asylgerichtsverfahren von 16,8 Monaten im Dezember auf nunmehr durchschnittlich 10,3 Monate verbessern", so der Innenminister. "Im Ländervergleich sind die Erledigungslaufzeiten damit bereits deutlich kürzer als im Bundesdurchschnitt." Zur weiteren Entlastung kündigte Herrmann an, zwei zusätzliche Asylkammern mit sechs weiteren Richterstellen am Verwaltungsgericht München zu errichten.