Herrmann: Staatsregierung legt Landtag Stimmkreisbericht vor
München, 12.10.2021Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Staatsregierung legt Landtag Stimmkreisbericht vor - Mandatsverteilung auf Wahlkreise und Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl kann demnach unverändert bleiben - Umstellung der Berechnungsgrundlage
+++ Die Staatsregierung schlägt in ihrem Stimmkreisbericht an den Landtag vor, den gesetzlichen Maßstab für die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise und für die Stimmkreiseinteilung auf die (grundsätzlich wahlberechtigten) volljährigen Deutschen umzustellen. Die Bezugnahme auf die „Wahlberechtigten“ wird laut Innenminister Joachim Herrmann von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung präferiert und zunehmend auch in anderen Ländern praktiziert (Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern). Bisher wurde in Bayern auf die Zahl der Deutschen einschließlich der nicht wahlberechtigten Minderjährigen abgestellt. “Mit dem Maßstabswechsel bleibt es bei der bisherigen Mandatsverteilung auf die sieben Regierungsbezirke. Es sind nach den Zahlen im Stimmkreisbericht auch keine Veränderungen bei der Stimmkreiseinteilung erforderlich. Auch von einem Neuzuschnitt des Stimmkreises Tirschenreuth kann danach abgesehen werden“, so der Innenminister. +++
Der Ministerrat hat heute nach Anhörung der Landtagsfraktionen und der Landesverbände der im Bayerischen Landtag und im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien den entsprechenden Bericht beschlossen, der nun dem Landtag vorgelegt wird. Der Bericht enthält die Einzelheiten hinsichtlich der Entwicklung der Bevölkerung in den Wahlkreisen und Stimmkreisen sowie die maßgeblichen Erwägungen für den angestrebten Maßstabswechsel.
Die Staatsregierung ist gesetzlich verpflichtet, dem Landtag 36 Monate nach der Wahl des Landtags über die Entwicklung und Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und Stimmkreisen Bericht zu erstatten. Der Bericht hat Vorschläge zur Veränderung der Zahl der auf die Wahlkreise, also Regierungsbezirke, entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung zu enthalten, soweit das durch die Veränderung der Einwohnerzahlen geboten ist.
Die Änderung des bisherigen Maßstabs bei der Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise und bei der Stimmkreiseinteilung bedarf einer Änderung des Landeswahlgesetzes, für die die Staatsregierung gegebenenfalls einen Vorschlag vorlegen wird.
Der Bericht an den Landtag ist auch im Internet eingestellt. Er ist abrufbar unter www.stimmkreisreform.bayern.de.