Herrmann: Zeitraum des erforderlichen Schießnachweises für Sportschützen wegen Corona verlängert
München, 06.07.2020Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann: Zeitraum des erforderlichen Schießnachweises für Sportschützen wegen Corona verlängert - AfD-Antrag im Landtag zur Aussetzung des Schießnachweises für Sportschützen während Corona längst überholt - Fristverlängerung kein Persilschein für Waffenbesitz ohne adäquaten Nachweis
+++ Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann hat darauf hingewiesen, dass der Zeitraum des erforderlichen Schießnachweises für Sportschützen wegen Corona verlängert wurde. "Für den Fall, dass erforderliche Schießnachweise nicht erbracht werden konnten, wird selbstverständlich zugunsten der Sportschützen berücksichtigt, dass in den Monaten März bis Mai 2020 die Schießstände geschlossen waren.“ Schießnachweise können daher im Verlängerungszeitraum nachgeholt werden, was den Waffenbehörden bereits Ende Mai mitgeteilt wurde.
Herrmann betonte, dass die Fristverlängerung für die Nachweiserbringung auch als solche zu verstehen ist: "Selbstverständlich sind die Sportschützen nicht generell davon befreit, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Es handelt sich lediglich um eine Ausnahmeregelung aufgrund der Corona-Maßnahmen."
Alle Informationen zur Verlängerung des Nachweiszeitraums können auf der Internetseite des Innenministeriums abgerufen werden unter: https://www.stmi.bayern.de/sus/inneresicherheit/waffenundversammlungsrecht/index.php.