Gesetzentwurf zur automatisierten Kennzeichenerkennung beschlossen
München, 28.11.2019Gesetzentwurf zur automatisierten Kennzeichenerkennung beschlossen - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann im Landtag: Unverzichtbares Fahndungsinstrument für mehr Sicherheit - Alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt
+++ Der Bayerische Landtag hat gestern Abend in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur automatisierten Kennzeichenerkennung (AKE) beschlossen. "Die AKE ist für uns ein unverzichtbares Fahndungsinstrument für mehr Sicherheit", betonte Herrmann. "Mit dieser Gesetzesänderung setzen wir als erstes Bundesland alle neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, wo und zu welchen Anlässen wir eine AKE-Anlage einsetzen dürfen." Ergänzend wies Herrmann darauf hin, dass derzeit das Polizeiaufgabengesetz (PAG) insgesamt überarbeitet wird. Grundlage dafür ist der Abschlussbericht der sogenannten PAG-Kommission und der Koalitionsvertrag der Staatsregierung. +++
Wie der Minister erläuterte, betraf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 nicht den Kern der AKE, sondern nur einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung: "Laut den Verfassungsrichtern ist unsere AKE insbesondere bei der für die Kriminalitätsbekämpfung wichtigen Schleierfahndung mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar. Nach wie vor können wir mit der AKE nach gestohlenen Fahrzeugen, Diebesbanden und Terroristen fahnden."
Nach Herrmanns Worten geht es um engere Voraussetzungen für den AKE-Einsatz. Die Anwendungsalternative 'Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze' wird gestrichen, weil hierfür die Zuständigkeit laut Bundesverfassungsgericht beim Bund liegt. Der Einsatz der AKE ist jedoch weiterhin zur Verhütung und Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zulässig. Außerdem wird der Einsatz der AKE künftig in bestimmten Fällen nicht mehr zur Abwehr aller Gefahren möglich sein, sondern nur noch zur Abwehr von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter wie beispielsweise Leib und Leben. Darüber hinaus darf die AKE im Rahmen der Schleierfahndung außerhalb des 30-Kilometer-Grenzbereichs nur noch auf Bundesautobahnen, Europastraßen und Bundesstraßen eingesetzt werden.
Die Bayerische Polizei konnte mit der AKE bereits eine Vielzahl gestohlener Fahrzeuge feststellen und deren Verschiebung ins Ausland verhindern. Sie hat allein im Jahr 2018 nach AKE-Treffern 229 Fahrzeuge sichergestellt. Dazu kommen erhebliche Mengen Rauschgift. Ferner konnte die Polizei Schleusungen aufdecken und Diebesbanden dingfest machen. Dank der AKE-Treffermeldungen konnte die Bayerische Polizei auch Personen retten, die in Selbstmordabsicht unterwegs waren. Ebenso befreite die Polizei eine junge Frau nach vorangegangener Entführung und Vergewaltigung aus den Fängen des Täters.
Die Bayerische Polizei verfügt derzeit über 22 stationäre AKE-Anlagen, die an 15 Standorten 39 Fahrspuren überwachen. Darüber hinaus stehen sechs Anlagen für den mobilen Einsatz zur Verfügung.
Weitere Informationen zur AKE sind unter www.kennzeichenerkennung.bayern.de abrufbar.