Herrmann zum Abschluss der bayernweiten Ausstattung: 1.400 Body-Cams für 1,8 Millionen Euro im Einsatz
München, 22.11.2019'Body-Cams' bei der Bayerischen Polizei - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Abschluss der bayernweiten Ausstattung: 1.400 Body-Cams für 1,8 Millionen Euro im Einsatz - Hervorragend geeignet zum Schutz der Polizistinnen und Polizisten
+++ Gestern wurde mit der Polizeiinspektion Hof die letzte Polizeidienststelle der Bayerischen Polizei mit Body-Cams ausgerüstet. Insgesamt sind jetzt bayernweit rund 1.400 Body-Cams im uniformierten Streifendienst sowie bei den Einsatzeinheiten der Polizeipräsidien und der Bereitschaftspolizei im Einsatz. "Die rund 1,8 Millionen Euro sind ausgezeichnet investiert", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. "Die Body-Cams sind zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten hervorragend geeignet." Aufgrund der deutlich erkennbaren Videoaufzeichnung gibt es eine höhere Hemmschwelle, Polizeibeamte anzugreifen. Die Body-Cam hat eine signifikante präventive Wirkung. Zusätzlich trägt sie nach Herrmanns Worten ganz erheblich zur beweiskräftigen Aufklärung von Straftaten bei. Darüber hinaus können ungerechtfertigte Beschwerden dank vorhandener Body-Cam-Aufzeichnungen schnell und zweifelsfrei zurückgewiesen werden. +++
Rund 300 Polizeibeamte testeten ab Dezember 2016 im Rahmen des einjährigen Pilotversuchs in Augsburg, München und Rosenheim drei verschiedene Body-Cam-Modelle. Eine Projektgruppe unter Leitung des Polizeipräsidiums München bereitete dann die bayernweite Einführung vor. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde das Modell 'Axon Body 2' der Firma 'Axon Public Safety Germany SE' ausgewählt. Bislang weltweit einmalig werden die Kameragehäuse nur für die Bayerische Polizei in gelber Signalfarbe produziert, damit die Body-Cam in Kombination mit dem Hinweisschild 'VIDEO/AUDIO' sofort erkennbar ist.
Die Body-Cam wird derzeit ausschließlich durch uniformierte Polizeieinsatzkräfte offen und deutlich erkennbar am Oberkörper angebracht eingesetzt. Das Tragen der Body-Cam ist freiwillig, die Nutzung setzt aber für die Beamten eine verpflichtende Schulung voraus. Die Kameras werden nicht jedem Polizeibeamten persönlich zugewiesen, sondern sind im Rahmen einer Poollösung bei den Dienststellen verfügbar.
Geregelt ist der Einsatz der Body-Cam in Artikel 33 Polizeiaufgabengesetz (PAG). Die Polizei darf Bild- und Tonaufzeichnungen insbesondere zur Gefahrenabwehr fertigen, wenn dies zum Schutz der Beamten oder von Dritten erforderlich ist. Mit in das PAG wurde auch die sogenannte 'Pre-Recording' Funktion aufgenommen. Beim Pre-Recording werden die vorhergehenden 30 Sekunden des Handlungsablaufs im Falle einer Aufzeichnung gespeichert. "Somit ist gewährleistet, dass insbesondere in dynamischen Einsatzlagen auch der 'Auslöser' für das polizeiliche Eingreifen dokumentiert ist", erläuterte der Minister.
Die Speicherung der Body-Cam-Aufzeichnungen erfolgt laut Herrmann lokal und verschlüsselt auf dem jeweiligen Server der Polizeidienststelle. Eine Cloud-Lösung wird durch die Bayerische Polizei nicht genutzt. Die Aufzeichnungen verbleiben für die Speicherungsdauer auf der jeweiligen Dienststelle. Die Speicherungsdauer für alle Aufzeichnungen beträgt 21 Tage. Nach Ablauf dieser Frist werden die erhobenen Daten vom System automatisch und unwiederbringlich gelöscht. Die Löschung wird in der Verwaltungssoftware dokumentiert.