Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Gesetzentwurf: AKE bleibt wichtiges Fahndungsinstrument für mehr Sicherheit

München, 04.06.2019

Bayern setzt als erstes Bundesland Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerkennung um - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum Gesetzentwurf: AKE bleibt wichtiges Fahndungsinstrument für mehr Sicherheit - Alle Infos unter www.kennzeichenerfassung.bayern.de

+++ Bayern setzt im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) als erstes Bundesland die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 zur automatisierten Kennzeichenerkennung (AKE) um. Hierzu hat das Kabinett heute einen Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann behandelt, der jetzt den betroffenen Verbänden zur Anhörung zugeleitet wird. "Unsere 'Automatisierte Kennzeichenerkennung' ist und bleibt ein unverzichtbares Fahndungsinstrument für mehr Sicherheit", betonte Herrmann. "Mit unserer geplanten Gesetzesänderung berücksichtigen wir alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und setzen diese eins zu eins um." Herrmann wies darauf hin, dass laut Bundesverfassungsgericht die AKE an polizeilichen Kontrollstellen und im Rahmen der Schleierfahndung mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar ist: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betraf nicht den Kern der AKE, sondern nur einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung." Alle Informationen zum Gesetzentwurf und Antworten auf wesentliche Fragestellungen sind unter www.kennzeichenerfassung.bayern.de abrufbar. +++

Der Innenminister kündigte an, dass die Staatsregierung das neue PAG unabhängig vom aktuellen Gesetzentwurf in den nächsten Monaten entsprechend den Maßgaben des Koalitionsvertrags und den Ergebnissen der PAG-Kommission evaluieren wird. "Wir erwarten den Abschlussbericht der PAG-Kommission voraussichtlich bis Ende August diesen Jahres", so Herrmann. "Danach werden wir auch dazu zügig einen Gesetzentwurf erarbeiten."

Im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sollen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts engere Voraussetzungen für den AKE-Einsatz festgelegt werden. Die Anwendungsalternative 'Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze' wird gestrichen, weil hierfür die Zuständigkeit laut Bundesverfassungsgericht beim Bund liegt. Die AKE ist jedoch weiterhin zur Verhütung und Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zulässig. "Außerdem wird die AKE künftig nicht mehr zur Abwehr aller Gefahren möglich sein, sondern nur noch zur Abwehr von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter wie beispielsweise Leib und Leben", erklärte der Minister. Darüber hinaus darf die AKE außerhalb des 30-Kilometer-Grenzbereichs nur noch auf Bundesautobahnen, Europastraßen und Bundesstraßen eingesetzt werden. Zusätzlich wird die Dokumentation der Anordnung der AKE im PAG genauer geregelt. Auch wird die Weiterverarbeitung der Daten im Sinne des Datenschutzes eingeschränkt.

Der bayerische Innenminister machte deutlich, dass die Bayerische Polizei mit der AKE unter anderem bereits eine Vielzahl gestohlener Fahrzeuge feststellen und deren Verschiebung ins Ausland verhindern konnte. Alleine 2018 wurden nach AKE-Treffern 229 Fahrzeuge sichergestellt. Dazu kommen erhebliche Mengen Rauschgift. Ferner wurden Schleusungen aufgedeckt sowie Diebesbanden dingfest gemacht und somit weitere Wohnungseinbruchdiebstähle durch diese Gruppierungen verhindert. "Dank der AKE-Treffermeldungen konnten unsere Polizisten auch Personen retten, die in Selbstmordabsicht unterwegs waren", ergänzte der Minister. Ebenso befreite die Polizei eine junge Frau nach vorangegangener Entführung und Vergewaltigung aus den Fängen des Täters.

Die Bayerische Polizei verfügt über 22 stationäre AKE-Anlagen, die an 15 Standorten betrieben werden und 39 Fahrspuren überwachen. Darüber hinaus stehen sechs Anlagen für den mobilen Einsatz zur Verfügung. Eingesetzt werden die Anlagen derzeit insbesondere auf Routen des internationalen Verkehrs, die auch von grenzüberschreitend agierenden Straftätern intensiv genutzt werden.