Innenminister Joachim Herrmann gratuliert Oberlandesanwältin Elisabeth Steiner
München, 09.07.2018Bayerische Oberlandesanwältin Elisabeth Steiner wird Richterin am Bundesverwaltungsgericht - Innenminister Joachim Herrmann gratuliert: Sie vereint profundes Verständnis für Verwaltungsstrukturen mit überdurchschnittlicher Rechtskenntnis
+++ Die bisherige Oberlandesanwältin bei der Landesanwaltschaft Bayern, Elisabeth Steiner, ist von den Mitgliedern des Richterwahlausschusses auf Vorschlag des Freistaats Bayern zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht gewählt worden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gratulierte zu ihrer Berufung und sagte: „Frau Steiner zeichnet sich durch überdurchschnittliche Rechtskenntnisse und Tatkraft aus.“ Besonders profiliert habe sich Steiner auch durch ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht von 1998 bis 2000. +++
Als Oberlandesanwältin war Steiner bei der Landesanwaltschaft Bayern als Prozessvertreterin mit den Schwerpunkten Baurecht, Flurbereinigungsrecht und Recht des öffentlichen Dienstes für Landesbeamte tätig. Herrmann: „Sie zählt dort zu den herausragenden Anwaltspersönlichkeiten.“ Die revisionsrichterliche Tätigkeit ist Frau Steiner aus zahlreichen Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung vor dem Bundesverwaltungsgericht vertraut.
Die 48jährige hat ihre Laufbahn nach zwei herausragenden juristischen Staatsprüfungen als Richterin auf Probe am Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg begonnen und dort erste richterliche Erfahrungen gesammelt. Im Rahmen ihrer Verwaltungsstationen hat sie besonders anspruchsvolle Verwendungen absolviert und dabei hohe Flexibilität und Verwendungsbreite gezeigt. So war sie von 2000 bis 2004 bei der Regierung von Oberbayern, von 2004 bis 2008 am Landratsamt Dachau und von 2008 bis 2013 im Bayerischen Innenministerium tätig. Herrmann: „Die Kombination aus profundem, durch Praxis erworbenem Verständnis für Verwaltungsstrukturen und gleichzeitig dogmatisch ausgereifter juristischer Kompetenz prädestiniert Frau Steiner für eine Tätigkeit am Bundesverwaltungsgericht.“