Brigitta Brunner erste Frau Regierungspräsidentin Oberbayern
München, 28.06.2016Wechsel an der Spitze der Regierung von Oberbayern: Auf Christoph Hillenbrand folgt Brigitta Brunner - Erste Frau als Regierungspräsidentin von Oberbayern
+++ Brigitta Brunner folgt auf Christoph Hillenbrand an der Spitze der Regierung von Oberbayern. Das hat heute der Bayerische Ministerrat entschieden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Brigitta Brunner ist die erste Frau in diesem Amt. Sie war als Regierungspräsidentin der Oberpfalz bereits die erste Frau unter den bayerischen Regierungspräsidenten überhaupt. Sie leistet seit vielen Jahren hervorragende Arbeit auf allen Ebenen der bayerischen Staatsverwaltung. Mit ihrer Erfahrung ist sie auch für ihre neue Aufgabe in der größten Bezirksregierung Bayerns mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestens geeignet und gerüstet“, so Herrmann. +++
Brigitta Brunner, geboren 1962 in Oberviechtach, kennt die bayerische Verwaltung in- und auswendig. Ihre juristische Laufbahn begann sie bei der Regierung von Oberbayern im August 1990. Von dort wechselte sie noch im gleichen Jahr als Referentin in das Bayerische Innenministerium. Ab Dezember 1995 leitete sie die Umweltabteilung im Landratsamt München. Im November 1998 führte sie ihr Weg über das Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, wo sie im November 2002 Vizepräsidentin wurde. Von April 2008 bis Februar 2014 war Brigitta Brunner Regierungspräsidentin der Oberpfalz. Dann ernannte sie Innenminister Joachim Herrmann zur Leiterin der Abteilung Verfassungsschutz und Cybersicherheit im Bayerischen Innenministerium.
Zum 1. Juli 2016 übernimmt sie die Dienstgeschäfte der Regierungspräsidentin von Oberbayern. Am Mittwoch, 6. Juli 2016, 17.00 Uhr, im Max-Joseph-Saal der Münchner Residenz, verabschiedet Innenminister Joachim Herrmann den bisherigen Regierungspräsident Christoph Hillenbrand feierlich und führt die neue Regierungspräsidentin in das Amt ein. Hierzu ergeht noch gesonderte Einladung.