Urteil des Landgerichts zum Protestcamp
München, 26.02.2015Innenminister Joachim Herrmann: Urteil des Landgerichts Münchens I zur Räumung des Camps der Hungerstreikenden am Münchner Rindermarkt im Juni 2013 nicht nachvollziehbar - Auflösung der Versammlung war rechtmäßig und alternativlos
+++ Innenminister Joachim Herrmann hält die Begründung des Landgerichts München I, Strafgericht, in seinem Urteil zur Räumung des Camps der Hungerstreikenden auf dem Rindermarkt im Juni 2013 für nicht nachvollziehbar: "Die Entscheidung, die Versammlung aufzulösen, wurde seinerzeit von Kreisverwaltungsreferat in enger Abstimmung mit der Polizei getroffen und durch die Polizei vollzogen. Das entspricht genau der Verteilung der Kompetenzen zwischen Versammlungsbehörden und Polizei bei Dauerversammlungen.“ Diese Praxis sei nicht nur rechtmäßig. Sie habe sich nach den Worten Herrmanns auch gut bewährt. „Unverständlich ist deshalb auch, dass das Strafgericht weder Landeshauptstadt noch Innenministerium dazu im Vorfeld angehört hat.“ Das Innenministerium werde wie die Landeshauptstadt München deshalb weiterhin so verfahren wie bisher, machte Herrmann deutlich. +++
Herrmann bezeichnete die Entscheidung, die Versammlung aufzulösen, im Übrigen als alternativlos. "Der Gesundheitszustand von einigen Demonstranten war bereits ausgesprochen kritisch. Ärzten wurde der Zutritt mehrfach verwehrt. Ich werde auch künftig nicht dabei tatenlos zusehen, wie sich jemand zu Tode hungert“, betonte der Innenminister. Herrmann schloss sich damit den deutlichen Worten des Kreisverwaltungsreferenten der Landeshauptstadt München, Wilfried Blume-Beyerle, an. Dieser hatte das Urteil ebenfalls kritisiert.