Barrierefreies Bauen - Änderungen im Baurecht
München, 24.06.2013Innenstaatssekretär Gerhard Eck: "Barrierefreies Bauen gewinnt im Blickwinkel des demografischen Wandels immer mehr an Bedeutung - Wichtige Änderungen des Baurechts ab 1. Juli"
+++ "Nur mit einer umfassenden Barrierefreiheit können wir die gesellschaftlichen Herausforderungen des demografischen Wandels bewältigen und die berechtigten Ansprüche von Menschen mit Behinderung erfüllen. In der Bayerischen Bauordnung sind die Weichen dafür gestellt. Bei speziellen Einrichtungen, wie Alten- oder Pflegeheimen, aber auch beim Bau von Wohnungen und öffentlich zugänglichen Gebäuden wird Barrierefreiheit gefordert. Um diese grundsätzliche Verpflichtung zum barrierefreien Bauen zu konkretisieren, führen wir zum 1. Juli 2013 die DIN 18040 als Technische Baubestimmung und damit wichtige Planungsgrundlage für die Barrierefreiheit von Gebäuden ein. Damit gelten künftig für alle Bauherren verbindliche und nachprüfbare Standards zur Barrierefreiheit. Zum Beispiel sind die erforderlichen Bewegungsflächen in Wohn- und Schlafräumen und die Ausstattung von Bädern vorgegeben. Ich bin überzeugt, dass die neuen Bauvorschriften den Einzelnen nicht wirtschaftlich überfordern, aber gesamtgesellschaftlich von großem Nutzen sein werden", so Innenstaatssekretär Gerhard Eck bei einer Pressekonferenz zum barrierefreiem Bauen in München. +++
Die Oberste Baubehörde wird in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Architektenkammer die Leitfäden zu den Planungsnormen DIN 18040 Teile 1 und 2 als Broschüren herausgeben und auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Weitere Informationen zum Thema 'Barrierefreiheit' sind im Internet abrufbar unter: www.innenministerium.bayern.de/buw/bauthemen/barrierefreiesbauen/index.php . Baut der Staat selbst – zum Beispiel Museen, Hochschulen, Theater sowie staatliche Behörden, sind diese öffentlichen Bauten barrierefrei zu gestalten. Sie müssen allen Menschen, unabhängig von Alter und möglicher körperlicher Einschränkung, für Erledigung von Behördengängen, Bildung oder Freizeit zur Verfügung stehen. Um seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden, hat der Freistaat zum 1. Januar 2012 zur Qualitätssicherung beim barrierefreien Bauen für die Projekte des Staatlichen Hochbaus und des Straßenbaus ein sogenanntes Audit eingeführt. Dabei werden in mehreren Planungs- und Ausführungsphasen eines Bauprojektes die Belange der Barrierefreiheit geprüft.
Auch dem Wunsch der Senioren, solange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu können, komme der Freistaat nach und fördere die Anpassung des Wohnungsbestandes an die Belange der älteren Bevölkerung. Dazu würden im Bayerischen Modernisierungsprogramm zinsvergünstigte Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt ausgereicht. Im geförderten Mietwohnungsbau entstehen in Bayern im Neubau ausschließlich barrierefreie Wohnungen.
Eck: "Auch im Dienstgebäude der Obersten Baubehörde stellen wir uns unserer Vorbildfunktion." Auf Anregung der Stiftung 'Leben pur' wurde die vorhandene barrierefreie Toilette im Eingangsbereich zu einer sogenannten 'Toilette für Alle' aus- und umgebaut. Das Pilotprojekt in München ist bundesweit das erste seiner Art. Zielgruppe des Konzepts 'Toilette für Alle' sind Menschen mit einer schweren körperlichen oder geistigen Behinderung und ihrer Begleitpersonen, die auch ein barrierefreies WC nicht benutzen können. Es handelt sich um einen 'Wickel- und Umziehplatz' für schwerstbehinderte Menschen. Das Konzept geht weit über die gesetzlich vorgegebenen Standards zum barrierefreien Bauen hinaus. Ziel der Stiftung ist es, ein bundesweit flächendeckendes Netz aufzubauen.