Volksentscheid zu Angelegenheiten der Europäischen Union
München, 11.09.2013Volksentscheid zu Angelegenheiten der Europäischen Union - Innenminister Joachim Herrmann: "Bayerische Bürgerinnen und Bürger sollen unmittelbar Einfluss nehmen können - Volksentscheide bei Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen Bayerns auf die Europäische Union möglich"
+++ Innenminister Joachim Herrmann hat darauf hingewiesen, dass durch den Volksentscheid zu 'Angelegenheiten der Europäischen Union' am 15. September 2013 nicht nur die Rolle des Landtags gestärkt, sondern auch für die bayerische Bevölkerung eine unmittelbare Einflussmöglichkeit geschaffen werden soll. "Wenn künftig durch einen europäischen Vertrag Kompetenzen der Länder auf die Europäische Union übertragen werden sollen, kann die Bayerische Staatsregierung durch Gesetz gebunden werden. Das kann durch den Landtag oder auch im Wege eines mit Volksbegehren herbeigeführten Volksentscheids geschehen. Damit können auch die bayerischen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar Einfluss nehmen, wie sich Bayern vor allem im Bundesrat zu verhalten hat", so Herrmann. +++
Kompetenzübertragungen auf die Europäische Union müssen Bundestag und Bundesrat grundsätzlich mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Länderkompetenzen können dabei zum Beispiel im Bereich der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sein. Durch Gesetz soll die Bayerische Staatsregierung hier künftig bei ihrem Abstimmungsverhalten gebunden werden können, so zum Beispiel mit dem Ziel einer Ablehnung der Kompetenzübertragung. Herrmann: "Mit dieser Verfassungsänderung wollen wir mehr Demokratie in Fragen der Europäischen Union verwirklichen. Und wir stärken damit einmal mehr das direkte politische Mitspracherecht der bayerischen Bürgerinnen und Bürger."
In Bayern können Gesetze nicht nur vom Landtag, sondern unmittelbar vom Volk im Wege eines Volksentscheids beschlossen werden. Das gilt auch hinsichtlich der Möglichkeit einer Bindung der Bayerischen Staatsregierung durch Gesetz, wie es der Volksentscheid zu den Angelegenheiten der Europäischen Union vorsieht. Ein Volksentscheid setzt voraus, dass zuvor mindestens 25.000 Stimmberechtigte die Zulassung eines Volksbegehrens beantragt haben und das Volksbegehren innerhalb eines Eintragungszeitraums von zwei Wochen von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern unterstützt wird. Wenn der Landtag das Volksbegehren ablehnt, findet ein Volksentscheid statt.