BayernLabo ergänzt Hochwasser-Aufbauhilfe

München, 22.08.2013

Innenminister Joachim Herrmann: "BayernLabo vervollständigt Angebot der Aufbauhilfe für die vom Hochwasser im Mai und Juni 2013 in Bayern Betroffenen"

+++ "Mit dem Sonderprogramm 'Hochwasser 2013' ergänzt die BayernLabo das Hilfsangebot für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe vom Mai und Juni 2013 in Bayern. Zusätzlich zum vorige Woche angelaufenen Zuschussprogramm für Wohngebäude und Hausrat bietet die BayernLabo vom Hochwasser betroffen privaten Eigentümern und Vermietern von Wohnraum, Sonderdarlehen zu erheblich vergünstigten Konditionen mit einem Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro an. Die BayernLabo rundet damit die verschiedenen Hilfebausteine ab und bietet eine wirkungsvolle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei Hochwasserschäden an Wohngebäuden", teilte Innenminister Joachim Herrmann mit. +++ 

"Es sind keine Auflagen einzuhalten, es gelten keine Einkommensgrenzen und eine dingliche Sicherung des Darlehens durch eine Grundschuld ist nicht erforderlich. Auch das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist einfach: Das Darlehen kann bei den örtlich zuständigen Landratsämtern oder kreisfreien Städten beantragt werden. Diese prüfen, ob die Fördervoraussetzungen gegeben sind und entscheiden über den Antrag. Dort ist auch die Auszahlung des Darlehens mit Vorlage der Rechnungen für die anfallenden Arbeiten zu beantragen. Die BayernLabo sagt das Darlehen zu, zahlt es aus und übernimmt die weitere Abwicklung", erläuterte der Innenminister.

Für die notwendigen Wiederaufbauarbeiten nach Hochwasserschäden an Wohnraum stehen im Einzelfall Förderkredite von bis zu 50.000 Euro zu einem Sonder-Zinssatz von 0,25 Prozent (Effektivzins) bereit. Das Darlehen kann zusätzlich zu den staatlichen Hilfen in Anspruch genommen werden. Die Tilgung erfolgt nach einem tilgungsfreien Jahr mit vier Prozent pro Jahr zuzüglich ersparter Zinsen. Bearbeitungskosten und Bereitstellungszinsen werden nicht erhoben. Berücksichtigt werden alle typischen Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung der durch das Hochwasser 2013 entstandenen Schäden – sei es am Eigenheim, einer Eigentumswohnung oder an vermieteten Wohnraum. Auch Ersatzneubauten, auch anderer Stelle, sind förderfähig. Der Bayerische Ministerrat hat für das Sonderprogramm der BayernLabo eine staatliche Ausfallbürgschaft in Höhe von 50 Millionen Euro beschlossen.

Weiterführende Informationen zum Sonderprogramm 'Hochwasser 2013' der BayernLabo sind im Internet unter www.labo-bayern.de abrufbar. Das für die Antragstellung erforderliche Formular und weitere Auskünfte sind bei den örtlich zuständigen Landratsämtern oder kreisfreien Städten erhältlich. Informationen zum Zuschussprogramm für die Behebung von Schäden an Wohngebäuden und Hausrat stehen im Internet zur Verfügung unter
www.innenministerium.bayern.de/med/aktuell/archiv/2013/20130730hochwasserhilfen/ .