Zukunftsweisend: Das neue Rettungsdienstgesetz
München, 6. Mai 2021 (stmi). „Mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes verbessern wir noch einmal den schon hohen Standard bei den rettungsdienstlichen Leistungen und stellen gleichzeitig die Weichen für die Herausforderungen der Zukunft in der rettungsdienstlichen Versorgung im Freistaat,“ sagte Innenminister Joachim Herrmann bei der Vorstellung der Eckpunkte für die Novelle des Bayerischen Rettungsgesetzes. „Neben der Einführung des Telenotarztes in Bayern bringen wir mit dem Notfallregister ein weiteres wichtiges und bundesweit einmaliges Vorhaben auf den Weg. Mit dem Register können wir in einzigartiger Weise Erkenntnisse über die Qualität und die Ergebnisse der Patientenversorgung im Rettungsdienst gewinnen.“ Nach Herrmanns Worten ist der bayerische Rettungsdienst bereits heute sehr gut aufgestellt: „Dennoch müssen wir stets daran arbeiten die Versorgungssituation immer weiter zu verbessern. Es geht schließlich um das Leben und die Gesundheit der Menschen in Bayern.“
Bündelung von Patientendaten im Notfallregister unter Beachtung des Datenschutzes
Das Notfallregister erfasst über die gesamte Rettungskette hinweg Patientendaten und führt sie zusammen – unter Beachtung des Datenschutzes. Herrmann: „Selbstverständlich nehmen wir den Datenschutz unserer Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst. Uns ist bewusst, dass es sich hier um besonders sensible Gesundheitsdaten handelt. Wir haben daher alle Belange des Datenschutzes im Rahmen einer umfangreichen Datenschutz-Folgenabschätzung von Experten prüfen lassen.“
Telemedizinische Systeme als wichtige Unterstützung im Rettungsdienst
Zur Einführung des Telenotarztes betonte der Minister: „Gerade bei stetig steigenden Einsatzzahlen und gleichzeitig angespannten Ressourcen im Rettungsdienst stellen telemedizinische Systeme eine wichtige Unterstützung dar.“ Die Telemedizin ermögliche dem Rettungsdienstpersonal vor Ort schnell auf das Expertenwissen eines Notarztes zuzugreifen, auch wenn dieser nicht persönlich am Einsatzort sei. Die Vorbereitungen für den bayernweiten Rollout des Telenotarztes laufen auf Hochtouren.
Künftig schnellere und einfachere Auswahlverfahren von rettungsdienstlichen Leistungen
Die vorliegende Gesetzesänderung setzt darüber hinaus eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen um. Dieser hatte entschieden, dass eine europaweite Ausschreibung für die Notfallrettung und den Krankentransport nicht mehr verpflichtend ist, wenn die Leistungen von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. (sog. Bereichsausnahme). „Alle unsere freiwilligen Hilfsorganisationen in Bayern erfüllen diese Anforderungen. Aber auch private Rettungsdienstunternehmen können zum genannten Kreis zählen, wenn die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vorliegen“, erklärte Herrmann. „Auswahlverfahren in Bayern können daher künftig schneller, einfacher und ohne europaweite Ausschreibung durchgeführt werden.“
Der Ministerrat hat am 4. Mai 2021 den Gesetzentwurf zur Novelle des Bayerischen Rettungsdienstes gebilligt. Der Entwurf wird nunmehr den betroffenen Verbänden zur Anhörung zugeleitet.