Bilanz zu Schwerpunktkontrollen: 1.820 Verstöße gegen Maskenpflicht!
München, 26. Oktober 2020 (stmi). Am 23. Oktober 2020 führte die Bayerische Polizei von 07:00 bis 22:00 Uhr in ganz Bayern Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht durch, nach dem 13. August bereits die zweite landesweite Kontrollaktion. Schwerpunkte waren der öffentliche Personenverkehr, bei dem die Maskenpflicht grundsätzlich gilt, sowie stark frequentierte Plätze, an denen eine Maskenpflicht aufgrund aktuell hoher Inzidenzwerte angeordnet wurde.
Die Bayerische Polizei hat dabei insgesamt 1.820 Verstöße geahndet, entweder mit einer Anzeige bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde mit einer Bußgeldandrohung in Höhe von 250 Euro oder bei bestimmten geringfügigen Verstößen mit einer Verwarnung. In neun Fällen hatten die Kontrollbeamten den Verdacht, dass die vorgelegten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht gefälscht sein könnten. Rund 2.000 Polizistinnen und Polizisten waren für die Kontrollen eingesetzt.
Innenminister Joachim Herrmann hatte sich am Freitag, den 23. Oktober 2020 am Nürnberger Hauptbahnhof ein Bild von der Kontrollaktion gemacht. "Auch wenn die weit überwiegende Mehrheit vorbildlich ist, sind immer noch viel zu viele Maskenmuffel unterwegs", lautete das Fazit von Bayern Innenminister Joachim Herrmann. "Die Maskenpflicht muss unbedingt eingehalten werden. Es gibt keine Toleranz für Maskenmuffel, sondern noch konsequentere Kontrollen und Sanktionen! Die Bayerische Polizei wird deshalb ihre verstärkten Maskenkontrollen bis auf Weiteres fortsetzen."
Der Innenminister warnte eindringlich davor, die Gefahren durch das Coronavirus auf die leichte Schulter zu nehmen: "Die Infektionszahlen schießen in manchen Regionen durch die Decke und auch die Zahl der Intensivpatienten steigt, was zur größten Sorge Anlass gibt. Da reichen schon Einzelne, die keine Maske tragen, um eine Riesen-Infektionswelle loszutreten. Wir müssen alles dafür tun, die Ausbreitung einzudämmen und gleichzeitig einen Lockdown verhindern."
Die konkreten Vorgaben zur Maskenpflicht können der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden. Ist der 7-Tages-Inzidenz-Wert höher als 35, gilt seit dem 17. Oktober eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen, also unter anderem insbesondere auf stark frequentierten Plätzen wie Fußgängerzonen und Marktplätzen, aber auch in allen öffentlichen Gebäuden und in den Schulen (ausgenommen Grundschulen).