Gesundheits- und Veterinärverwaltung, Verbraucherschutz
Im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten sozialpädagogische Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Fachhochschulausbildung als Diplom-Sozialpädagoge (FH) beziehungsweise Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder einem Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit.
Zur Ausbildung zum Hygienekontrolleur oder zur Hygienekontrolleurin können Sie zugelassen werden, wenn Sie den mittleren Schulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweisen.
Die Weiterbildung zur Fachkraft der Sozialmedizin setzt voraus, dass Sie über eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Pflegefachmann beziehungsweise Pflegefachfrau verfügen.
Voraussetzung für die Ausbildung zum Veterinärassistenten oder zur Veterinärassistentin ist unter anderem die Meisterprüfung für den Beruf Landwirt oder die Abschlussprüfung an einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft.
Zur Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur oder zur Lebensmittelkontrolleurin können Sie zugelassen werden, wenn Sie die Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung bestanden haben.